Kategorie: Rechtsgebiete Strafrecht
Die Erregung öffentlichen Ärgernisses stellt in Deutschland gemäß § 183a StGB (Strafgesetzbuch) eine Straftat dar. Aber was ist unter diesem Begriff genau zu verstehen? Wann macht man sich strafbar? In § 183a StGB heißt es indes wie folgt: „Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.“ Um sich strafbar zu machen, muss eine sexuelle Handlung vorgenommen werden, wobei der sexuelle Bezug nach dem äußeren Erscheinungsbild erkennbar sein muss. Lediglich schriftliche oder mündliche Äußerungen...
Sofern jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) begangen hat, ordnet das Gericht gemäß § 63 StGB die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, dass von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder gefährdet werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird, zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist. Das Gericht darf eine solche Anordnung auch treffen, wenn besondere Umstände die Erwartung rechtfertigen, dass der Täter infolge...
Während exhibitionistische Handlungen im Rahmen des Studiums kaum eine Rolle spielen, hört man in der Praxis des Öfteren von Vorfällen, in denen Männer ihr Geschlechtsteil in der Öffentlichkeit zeigen. Ein solches Verhalten kann eine exhibitionistische Handlung darstellen und gemäß § 183 StGB (Strafgesetzbuch) bestraft werden. § 183 Abs. 1 StGB lautet indes wie folgt: „Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“ Die Vorschrift schützt den Einzelnen vor aufgedrängter Konfrontation mit fremder und beziehungsloser Sexualbetätigung, die häufig als schockierend und bedrohlich empfunden wird und zu nachhaltigen...
Wer eine andere Person bei deren Straftat unterstützt, kann sich wegen Beihilfe zu der Tat strafbar machen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Haupttat durch die Hilfeleistung in irgendeiner Weise gefördert oder erleichtert wird. Eine typische Beihilfehandlung ist das Schmierestehen, um die Begehung einer Straftat abzusichern. Physische Beihilfe kann dadurch erfolgen, dass der Beschuldigte den Täter bei der Haupttat motivierend bestärkt. Unter welchen Voraussetzungen eine Beihilfe durch aktives Tun konkret vorliegt, beschäftigte den Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 19. Dezember 2018 (1 StR 597/18). Vorliegend hatte der Angeklagte einen Dritten zu dem Wohnanwesen des später Betroffenen gefahren und dann sowohl den...
Zwar begegnet einem das Betäubungsmittelgesetz im Studium nicht häufig, so spielt es doch in der anwaltlichen Praxis eine bedeutende Rolle. Wer mit Betäubungsmitteln unerlaubten Handel treibt, dem kann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren drohen. Mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird gem. § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG (Betäubungsmittelgesetz) bestraft, wer mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt. Handeltreiben ist dabei jedes eigennützige Bemühen, das darauf gerichtet ist, den Umsatz von Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern. Nebstdem gehört das Handeltreiben zu den Delikten, bei denen mehrere natürliche Handlungen durch den Tatbestand des Gesetzes zu...
Der Begriff des gefährlichen Werkzeugs ist so streitumrankt wie wohl kaum ein anderer Begriff im besonderen Teil des Strafgesetzbuchs. Aufzufinden ist er in § 224 Absatz 1 Nr. 2 StGB bezüglich der Körperverletzung, jedoch auch in § 244 Absatz 1 Nr. 1a StGB und in § 250 Absatz 1 Nr. 1a StGB im Rahmen der Diebstahls- und Raubdelikte. Angesichts der Häufigkeit entsprechender Straftaten hat die Frage, wann ein bestimmter Gegenstand ein gefährliches Werkzeug darstellt, erhebliche Praxisrelevanz. Die Folge hiervon ist eine stark ausdifferenzierte Einzelfallrechtsprechung, welche die Werkzeugqualität einzelner Gegenstände zum Thema hat. Der heutige Beitrag befasst sich mit einem BGH-Urteil...
Strafbarkeit wegen schwerer Brandstiftung kann nicht nur bei Brand des Tatobjekts vorliegen, sondern kann gemäß § 306 Absatz 1 StGB bereits dann gegeben sein, wenn der Täter ein Gebäude, welches der Wohnung von Menschen dient, durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört. Es ist somit nicht erforderlich, dass das Gebäude selbst Feuer fängt. Vielmehr genügt es, wenn die Zerstörungsfolgen im Zuge der Brandlegung entstehen. Es liegen unzweifelhaft entsprechende Zerstörungsfolgen vor, wenn die Brandlegung in einem rein zu Wohnzwecken dienenden Gebäude erfolgt und dieses anschließend nicht mehr bewohnbar ist. Fraglich ist jedoch der Umgang mit zu Wohn- und Gewerbezwecken gemischt genutzten...