Kategorie: Rechtsgebiete Strafrecht
Das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. November 2019 (2 StR 557/18) ist vor allem für Examenskandidaten und Studenten von enormer Relevanz, da es sowohl die äußerst beliebte Problematik der Strafbarkeit wegen Mordes in den sog. „Raser- Fällen“ als auch die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung behandelt. In dem vorliegenden Fall genehmigten die zuständigen Justizvollzugsbeamten einem Strafgefangenen den offenen Vollzug sowie den Freigang. Während diesem Freigang beging der Häftling mehrere Straftaten. Obwohl ihm der Freigang nur unter der Auflage, kein Fahrzeug zu führen, gewährt wurde, führte er dennoch ohne Fahrerlaubnis ein Fahrzeug. Als er in eine Polizeikontrolle geriet, flüchtete er. Bei...
Nicht selten hat eine Autofahrt bei vorangegangenem Genuss von Alkohol die Verwirklichung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, welche über Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB oder das Überschreiten der 0,5 Promille Grenze gemäß § 24a Abs. 1 StVG hinausgehen, zur Folge. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Täter versucht einen Unfall durch die Begehung weiterer Taten zu verdecken. Begeht ein Täter zum Zweck der Verdeckung von vorangegangenen Straßenverkehrsdelikten einen Totschlag, gemäß § 212 StGB, so hat dies schnell zur Folge, dass dieser wegen Verdeckungsabsicht zu einem Mord gemäß § 211 StGB qualifiziert wird. In einer entsprechenden Situation befand...
Die Definition der niedrigen Beweggründe im Rahmen des Mordes gehört zu den absoluten Klassikern unter den strafrechtlich relevanten Definitionen und wird auch in studentischen Klausuren immer wieder gerne abgefragt. Heute wollen wir uns deshalb einmal etwas näher mit der Definition und der Bedeutung dieses Mordmerkmals beschäftigen. In § 211 Abs. 2 Gruppe 2 Alt. 4 StGB steht: „Mörder ist, wer sonst aus niedrigen Beweggründen einen Menschen tötet.“ Definition: Niedrige Beweggründe sind solche, die sittlich auf tiefster Stufe stehen, durch hemmungslose und triebhafte Eigensucht bestimmt sind und deshalb besonders verwerflich und verachtenswert sind. Erforderlich ist, dass die Motive menschlich nicht verständlich...
Eine Täterschaft wird bei demjenigen angenommen, der die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht. Gehilfe dagegen ist, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat. Das Aufbewahren von Betäubungsmitteln und Bedienen an den Vorräten allein stellt grundsätzlich kein täterschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln dar. Vielmehr ist dies als Beihilfe zum Handeltreiben zu bewerten. Um eine Abgrenzung vorzunehmen, wann Täterschaft gem. § 25 StGB bzw. eine Beihilfe gem. § 27 StGB vorliegt, ist insbesondere auf die Tatherrschaft und die jeweiligen Tatbeiträge abzustellen. Nach der sog. Tatherrschaftslehre, ist Täter derjenige, der im Rahmen der Tatherrschaft einen für...
Durch Unterlassen gem. § 13 StGB kann eine Tat nur von demjenigen begangen werden, der rechtlich dafür einzustehen hat, dass der Deliktserfolg nicht eintritt. Diese sogenannte Garantenpflicht kann sich nicht nur aus Vertrag und Gesetz ergeben, sondern auch aus der Rechtspflicht bestimmte Rechtsgüter zu schützen, ebenso aus der Rechtspflicht vor bestimmten Gefahrenquellen zu schützen. Die Garantenpflicht bei Tötungsdelikten in Folge von Rauschmittelkonsum entsteht dabei jedoch nicht allein aufgrund des gemeinsamen Konsums dieser. Vielmehr ist die konkrete Übernahme einer Beistandspflicht, oder das bewusste Schaffen einer Gefahrenquelle nötig. Bei der Beantwortung der Frage ob eine Garantenpflicht vorliegt, wird zwischen Beschützer- und Überwachergaranten...
Immer wieder befassen sich die Gerichte mit der Frage, ab wann die Kenntnis und das Billigen der Straftat eines anderen für den Mitwissenden strafrechtlich relevant werden. Fest steht: Allein die Kenntnis von einer Straftat begründet keine Beihilfe zu dieser. Anders ist es jedoch, wenn der Mitwissende den Täter durch einen Beitrag zur Tat irgendwie fördert und unterstützt, auch wenn es sich lediglich um eine psychische Unterstützung handelt. Die Abgrenzung zwischen Beteiligung und strafloser Mitwisserschaft gelingt Gerichten nicht immer, wie eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 18. Juni 2019 – 5 StR 51/19 zeigt. Hintergrund der Entscheidung war folgender Sachverhalt:...
Der Tatbestand des schweren Raubes liegt insbesondre dann vor, wenn der Täter oder ein Beteiligter ein Werkzeug bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden. Auch ein Schlüssel kann allein aufgrund der objektiven Beschaffenheit ein Drohungsmittel in einem schweren Raub darstellen. Unabhängig davon, dass die Drohwirkung auch auf einer Täuschung des Täters beruht. Nach § 250 Abs. 1 Nr. 1b wird aus einem einfachen Raub ein schwerer Raub, wenn ein Mittel oder Werkzeug eingesetzt wird, um einen Widerstand mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu überwinden. Zur Erfüllung...