Nur das gezielte An- und Überfahren einer Person mit einem Kraftfahrzeug ist eine gefährliche Körperverletzung
Jeder, der in Berlin ab und zu Auto fährt, hat sicher schon mitbekommen, dass es um das Gebot der stetigen Rücksichtnahme im Straßenverkehr nicht gerade gut bestellt ist. Denn oftmals wird gedrängelt, man wird geschnitten und schlimmstenfalls kommt es zum Unfall. Halb so wild, wenn es sich um fahrlässiges Verhalten handelt. Eine ganz andere Dimension bekommen Unfälle im Straßenverkehr jedoch dann, wenn sie nicht fahrlässig, sondern vorsätzlich begangen werden, gerade um einen anderen Verkehrsteilnehmer bewusst zu schädigen. In strafrechtlicher Hinsicht ist bei solchen Fällen neben den speziellen Straßenverkehrsdelikten der §§ 315ff. StGB auch an die gefährliche Körperverletzung zu denken. Denn...