Kategorie: Strafprozessrecht
In meinem Beitrag vom 09. November 2009 hatte ich vergessen, den Bezug zu Deutschland herzustellen. Bereits nach dem Grundgesetz ist die Verhängung der Todesstrafe nicht zulässig. Art. 102 GG bestimmt, dass die Todesstrafe abgeschafft wurde. Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin
Dies ist eine Fortsetzung des Beitrages vom 31. Oktober 2009. Es geht um die Frage, wann das Amtsgericht sachlich zuständig ist. Leider muss ich, dem Gesetze folgend, gleich negativ anfangen. Nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 GVG ist das Amtsgericht nicht zuständig, wenn das Landgericht gem. §74 Abs. 2 GVG oder § 74a GVG oder das Oberlandesgericht gem. § 120 GVG zuständig ist. Vereinfacht ausgedrückt ist das Landgericht gem. § 74 Abs. 2 GVG immer zuständig, wenn jemand augrund einer Vorsatztat gestorben ist. Die Vorsatztat muss sich nicht aut die Tötung unmittelbar beziehen. In § 74a GVG werden einzelne...
Laut Bericht von Focus-Online und der taz aus Berlin wurden in Italien mehrere CIA Agenten in Abwesenheit zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Den CIA Agenten wurde vorgeworfen, im Jahre 2003 einen Ägypter in Italien auf offner Straße gekidnappt zu haben. Bei dem Ägypter handelte es sich um den Iman einer Mailänder Moschee. In Deutschland wäre eine Verurteilung aufgrund der strafprozessualen Vorschriften schwer möglich. Die Strafprozessordnung (StPO) verbietet grundsätzlich die Durchführung der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten gem. § 230 StPO. Hiernach findet eine Hauptverhandlung gegen den ausgebliebenen Angeklagten nicht statt. Vielmehr ist bei ungenügender Entschuldigung die Vorführung anzuordnen bzw. Haftbefehl zu...
Am Sonntag spielte der Tatort in Berlin. Allein deshalb hat es sich für mich gelohnt, zuzuschauen. Als relevantes strafrechtliches Problem stellte sich die Frage, ob sich Fleischgroßhändler Mecklinger Junior an der Aufklärungsarbeit der Polizei beteiligen durfte. Zur Erinnerung, eine Person wurde erschossen und den Bösen konnte man nichts nachweisen. Deshalb erklärte sich Mecklinger Junior bereit, mit Direktschaltung zur Polizei, die Bösen nochmals zum Tatvorwurf zu befragen. Natürlich mit Erfolg. Der Frage der Rechtmäßigkeit dieses Verhaltens muss zunächst die Klärung vorrausgehen, welche Verfahrensstellung Mecklinger Junior hatte, verdeckter Ermittler oder V-Mann. Da Mecklinger Junior kein Polizeibeamter gem. § 110a Abs. 2 StPO...
Da am Samstag im Eröffnungsbeitrag zur sachlichen Zuständigkeit der Strafgerichte die einzelnen Bezeichnungen der Gerichte im Instanzenzug sowie einzelner Rechtspflegeorgane eingeführt wurden, liegt es nahe, sich auch die jeweiligen russischen Entsprechungen einzuprägen. Die englischen folgen in dieser Woche. Zuständige Gerichte können sein: – das Amtsgericht (участковый районный суд) – das Landgericht (ландгерихт oder суд земли) – Oberlandesgericht (верховный суд земли) und der – Bundesgerichtshof (Федеральный Верховный суд) Rechtspflegeorgane am Amtsgericht sind der – Strafrichter (судья по уголовным делам) und das – Schöffengericht (суд шеффенов) Die kleinen und großen Strafkammern am Landgericht heißen auf Russisch маленькая bzw. большая судебная палата по...
Laut Bericht der Berliner-Zeitung hat sich der Heranwachsende Mathias L., welcher die Internetplattform Studie VZ erpressen wollte, in der Untersuchungshaft in der Jugendstrafanstalt Plötzensee in Berlin erhängt. Laut Bericht der Berliner Zeitung soll der Haftbefehl wegen „Schwere der Straftat“ und vermutlich wegen Fluchtgefahr erlassen worden sein. Ein Blick ins Gesetz hätte gereicht, zu erkennen, dass die Schwere der Straftat kein Haftgrund im Sinne von § 112 StPO ist. Hier wird lediglich die Flucht, Fluchtgefahr und die Verdunklungsgefahr aufgeführt. Die Schwere der Schuld ist nur bei der Frage relevant, ob Fluchgefahr zu bejahen ist. Die Rechtsprechung drückt es verkürzt so aus:...
Besonders am Anfang seiner juristischen Ausbildung stellt sich immer wieder die Frage, welches Gericht im Strafrecht sachlich eigentlich zuständig ist. Die Strafgerichte sind Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit – in Abgrenzung z.B. zu den Verwaltungs- und Sozialgerichten. Zuständig kann das Amtsgericht (AG), in Berlin ausschließlich das AG Tiergarten, das Landgericht (LG), das Oberlandesgericht (OVG), welches in Berlin Kammergericht (KG) heißt, und der Bundesgerichtshof (BGH) sein. Das Amtsgericht unterteilt sich dann wieder in den Strafrichter und das Schöffengericht. Bei dem Landgericht gibt es die kleine und große Strafkammer. Die große Strafkammer kann auch als Schwurgericht tagen. Dies klingt zunächst kompliziert. Bei genauerer...