Kategorie: Zwangsmaßnahmen
Unterbleibt die Belehrung, sind die entsprechenden Diensthandlungen in der Regel rechtswidrig. Ausnahmsweise kann eine Belehrung jedoch zunächst entbehrlich sein, wenn in der konkreten Festnahmesituation überhaupt keine Möglichkeit zu einer förmlichen Belehrung besteht und eine solche faktisch nicht durchgeführt werden kann, ohne die beabsichtigte Identitätsfeststellung zu gefährden.
Die Fälle, in denen der Bundesgerichtshof (BGH) ein Beweisverwertungsverbot angenommen hat, weil die Polizei sich vor einer Durchsuchung keine richterliche Anordnung eingeholt hat, sind rar gesät. Es kam doch eher das Gefühl auf, der BGH versuche sich mit unzähligen Abwägungstheorien und hypothetischen Ersatzeingriffen um ein Beweisverwertungsverbot zu drücken. Dieses Mal aber haben wir unsere Rechnung ohne den zweiten Senat gemacht, der in seinem Beschluss 21. April 2016 – 2 StR 394/15 Klartext gesprochen und ein Beweisverwertungsverbot wegen Umgehung des Richtervorbehalts angenommen hat. Ausgangspunkt der Entscheidung war die Durchsuchung des Autos des Angeklagten, für den die Polizei sich keine richterliche Anordnung...
In dieser Woche heißt es wieder: Examenskandidaten aufgepasst! Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg hat einen Fall entschieden, der sich für eine Zusatzfrage in der Strafrechtsklausur besonders gut eignet. In dem Fall ging es um die bei Studenten heiß geliebten Themen des Richtervorbehalts bei der Blutprobeentnahme und um Beweisverwertungsverbote bei fehlerhafter Beweisgewinnung. Themen, die zum absoluten Standardwissen in der Strafprozessordnung (StPO) gehören und damit in unserem Blog nicht fehlen dürfen. Die Blutprobeentnahme Die Blutprobeentnahme richtet sich nach § 81a StPO. Sie darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind und muss von einem Arzt nach den...
Im letzten Leipziger Tatort vom 26. April 2015 mit den Hauptkommissaren Eva Saalfeld (Simone Thomalla) und Andreas Keppler (Martin Wuttke) dominieren „niedere Instinkte“ das Geschehen. Das Ehepaar Prickel kann keine eigenen Kinder bekommen, daher entführt der Lehrer Wolfgang Prickel (Jens Albinus) die kleine Magdalena und nimmt sie mit zu sich nach Hause. Dort soll das Mädchen von nun an die Tochter sein, die das Paar nie hatte. Als die polizeilichen Ermittlungen Fahrt aufnehmen und im Radio von groß angelegten Suchaktionen und geplanten DNA-Massengentests im Sinne des § 81h StPO berichtet wird, bekommt Prickel Panik. Sein Instinkt sagt ihm, dass die...