Kategorie: Entschuldigungsgründe

Beim Cannabisanbau aufgrund von Drohungen geholfen – der entschuldigende Notstand gem. § 35 StGB

Neben den Rechtfertigungsgründen sind im Strafrecht auch Entschuldigungsgründe geregelt. Am Ende der Prüfung der Strafbarkeit muss geschaut werden, ob eine Strafbarkeit unter Umständen wegen eines Entschuldigungsgrundes verneint werden muss. Einer dieser Entschuldigungsgründe ist der entschuldigende Notstand gemäß § 35 Strafgesetzbuch (StGB):  „Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld.“ Mit dem entschuldigenden Notstand im Zusammenhang mit dem Anbau von Cannabis hat sich der Bundesgerichtshof (3 StR 185/23) in seinem Beschluss vom 14. Dezember 2023...

Neues vom Bundesgerichtshof – Notwehrexzess auch nach einer pflichtwidrigen Provokation der Notwehr anwendbar

Und schon wieder hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil verfasst, das nur so nach Examen schreit. Gegenstände der Entscheidung: das eingeschränkte Notwehrrecht bei einer Notwehrprovokation und die Anwendbarkeit des Notwehrexzesses bei einer solchen Notwehrprovokation. Wer sich jetzt fragt, was nochmal unter diesen Begriffen zu verstehen ist und was das eine mit dem anderen zu tun hat, dem soll hier geholfen werden. Insbesondere weil die Rechtfertigung einer Tat wegen Notwehr nach § 32 StGB immer wieder Gegenstand von Examensklausuren ist, ist es sehr wichtig, die Fallgruppen genau zu kennen und sauber prüfen zu können. So wird die nächste Prüfung sicher ein...