Kategorie: Allgemeiner Teil StGB
In den letzten Jahren wurde es zunehmend beliebter, Geld- oder auch Fahrkartenautomaten zu sprengen, um so an den Inhalt der Automaten zu kommen: das ganz große Geld. Erst kürzlich hatte das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg über einen solchen Fall zu entscheiden. Aufhänger war allerdings nicht der einschlägige Tatbestand des § 308 StGB, sondern pures Strafrecht des Allgemeinen Teils, nämlich der Rücktritt vom Versuch bei mehreren Tatbeteiligten. Der Angeklagte und sein gesondert verfolgter Kompagnon hatten den Plan gefasst, einen Geldautomaten zu sprengen und sich das erbeutete Geld hälftig zu teilen. Nachdem der Kompagnon das Sprenggerät gebaut hatte, machten sich die beiden auf...
Nachdem wir bereits den Begriff des fehlgeschlagenen Versuchs erläutert haben, wollen wir uns heute dem unbeendeten Versuch widmen. Denn nachdem festgestellt wurde, dass der Versuch nicht fehlgeschlagen ist, muss herausgefunden werden, ob es sich um einen beendeten oder unbeendeten Versuch handelt. Eine genaue Abgrenzung ist für die weitere Prüfung unerlässlich, da sich die jeweiligen Rücktrittsvoraussetzungen deutlich voneinander unterscheiden. So ist der Rücktritt durch bloßes Aufgeben der Tatausführung nach § 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 StGB nur möglich, wenn ein unbeendeter Versuch vorliegt, während bei einem beendeten Versuch nach § 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 StGB die...
Vor dem Amtsgericht werden ja hin und wieder Fälle verhandelt, die einem die Tränen in die Augen treiben. Manchmal weiß man allerdings nicht so recht, ob man über den angeklagten Sachverhalt aus Freude oder aus Trauer weinen soll. In der vergangenen Woche konnte man eine solche Situation auch vor dem Amtsgericht Tiergarten miterleben. Der Anklagevorwurf: Versuchte Sachbeschädigung. Der Angeklagte soll bei einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung den Wein aus seinem Glas in Richtung des Podiums geschüttet haben, um seinen Unmut über die Redner und deren Meinungen auszudrücken. Getroffen wurde niemand. Auch konnte der Wein vom Boden vollständig entfernt werden. Ein Schaden entstand...
Auch der Stuttgarter Tatort vom 21. Juni 2015 hat das Strafrecht mit der Politik in Verbindung gebracht. Diesmal ging es um das Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 – einem weiteren Millionengrab neben dem BER. Und wen hätte es gewundert, auch in diesem Tatort wurden politische Funktionäre aufgrund der verschiedenen Interessen bedroht oder sogar umgebracht. Die Leiche eines indischen Investors wird in einem Koffer gefunden. Den Kommissaren Thorsten Lannert (Richy Müller) und Sebastian Bootz (Felix Klare) wird bald klar, dass an dieser Sache mehr hängt, als nur ein Mord, der bei einem solchen Umgang mit einer Leiche regelmäßig vorliegt. Und tatsächlich – auch...
Eigentlich sollte es ein netter Abend für die Wiener Kommissare Moritz Eisner (Harald Krassnitzer) und Bibi Fellner (Adele Neuhauser) werden, als sie am 07. Juni 2015 auf der Geburtstagsfeier ihres Vorgesetzten Ernst Rauter (Hubert Kramar) erscheinen. Doch plötzlich ereilt die Partygesellschaft die Nachricht, dass die Frau des Kollegen Helmut Mader (Eugen Knecht) in einem Chemiewerk der Familie Wendler durch Flusssäure schwer verletzt wurde. Kurze Zeit später ist die Frau tot. Polizeichef Rauter will, dass die beiden Kommissare den (Un)Fall unverzüglich aufklären, obwohl dieser eigentlich in die Zuständigkeit des Arbeitsinspektorats fällt. Vermutlich ahnt der Chef, dass sich solche offiziellen Ermittlungen lange...
In einer Strafrechtsklausur gehört zum absoluten Grundwissen, dass man einen Tatbestand im Versuch und einen etwaigen Rücktritt souverän prüfen kann. Doch bevor man sich überhaupt die Frage des Rücktritts stellen kann, muss zunächst festgestellt werden, dass der Versuch nicht fehlgeschlagen ist. Das Erfordernis des Fehlschlags wird unmittelbar aus § 24 Abs. 1 StGB hergeleitet, da die Aufgabe oder das Verhindern der Tat erst einmal voraussetzt, dass eine Vollendung der Tat überhaupt noch für möglich gehalten wird. Wie der Begriff des Fehlschlags definiert wird, ist heute Gegenstand unserer wöchentlichen Wiederholung. § 24 Abs. 1 StGB lautet: Wegen Versuchs wird nicht bestraft,...
Das Institut der Einwilligung in eine Rechtsgutsverletzung ist heikel und viel diskutiert. Wenn es darum geht, was der Mensch mit seinem eigenem Körper tun darf, gibt es keine Grenzen. Von A-Z oder besser gesagt bis zum Suizuid, man darf sich alles antun, solange man dabei niemanden gefährdet. Anders ist die Rechtslage, wenn es um die Frage geht, ob man sich von einer anderen Person verletzen lassen darf. Aus dieser Frage heraus wurde das Rechtsinstitut der Einwilligung geschaffen. Liegt eine wirksame Einwilligung in eine Fremdverletzung vor, so wirkt diese für den Handelnden rechtfertigend. Neben den allgemeinen Voraussetzungen der Einwilligung, mit denen...