Guter Wille – Gutes Recht? (Teil 1)
Ein Kommentar zur Reform von § 46 Abs. 2 S. 2 StGB und ihrer Bedeutung für die Strafzumessung bei Hassverbrechen von Matthias Kelsch, Student in Regensburg Am 19.03.2015 hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages“ mehrheitlich angenommen. Der Titel dieses Entwurfs gibt keinen Hinweis darauf, dass sein Inhalt mit den Reformvorschlägen des NSU-Untersuchungsausschusses teilweise in keinem Zusammenhang steht. Er sieht eine Erweiterung der Aufzählung strafzumessungsrelevanter Gesichtspunkte in § 46 Abs. 2 S. 2 StGB vor. Hinter die Wörter „Ziele des Täters“ soll der Passus „besonders auch rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende“...