Kategorie: Allgemeiner Teil StGB
Substitutionsärzte haben es wahrlich nicht leicht bei der Behandlung von drogenabhängigen Personen. Sie verschreiben diesen eine begrenzte Menge von Betäubungsmitteln und überwachen somit, soweit dies möglich ist, die Sucht des Patienten. Das Missbrauchsrisiko ist natürlich hoch. Es kommt nicht selten vor, dass Patienten aufgrund ihrer Abhängigkeit entgegen der Empfehlungen des Arztes eine zu hohe Menge der Betäubungsmittel konsumieren. Kommt es dann aufgrund einer solchen Überdosis zu dem Tod eines Patienten, so macht sich der behandelnde Arzt grundsätzlich nicht wegen fahrlässiger Tötung strafbar. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil (Urteil des BGH vom 28.01.2014 – 1 StR 494/13 –)...
Am Ende des Jahres soll eine materiell rechtlich interessante Entscheidung des BGH vom Anfang des Jahres besprochen werden. In seiner Entscheidung vom 15.02.2011 – 1 StR 676/10 – musste sich der BGH mit der Frage auseinandersetzten, welcher Erfolg einem Beschuldigten zugerechnet werden kann. Der Entscheidung lag zu Grunde, dass der Angeklagte (A) in Venezuela ca. 500 Gramm Kokain bestellt hatte, die auf dem Postwege nach Deutschland geschickt werden sollten. Hierbei hatte er das Kokain zur Tarnung in eine Wanduhr einarbeiten lassen. Weiterhin war das Paket an seine Mutter adressiert. Die Drogen sollten in Deutschland weiterverkauft werden. In England wurden durch...
Nach § 46 Abs. 1 Satz 1 StGB ist die Schuld die Grundlage für die Zumessung der Strafe. Nach Auffassung des BGH (3. Strafsenat) – 3 StR 426/10 – liegt eine Verletzung von § 46 Abs. 1 Satz 1 StGB vor, wenn das Gericht im Rahmen einer nun gem. § 257 c StPO ausdrücklich für zulässig erklärten Urteilsabsprache (Deal) eine konkrete Strafhöhe im Vorgespräch angibt und diese dann im Urteil auch auswirft. Der BGH geht davon aus, dass im Rahmen der Urteilsberatung, welche nach der Hauptverhandlung stattfindet, das Gericht nicht mehr hinreichend alle Strafzumessungsgesichtspunkte berücksichtigen kann, da es sich an...
Ein Gastbeitrag von Claire Dourlen, Studentin der Rechtswissenschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin Grundsätzlich stellt jede Lebensverkürzung eines anderen ein strafbares Unrecht gemäß §§ 211 ff. StGB dar, wofür die Freiheitsstrafe mindestens fünf Jahre beträgt. Falls die Lebensverkürzung infolge eines ausdrücklichen und ernstlichen Verlangen des Getöteten zur Tötung veranlasst wurde, greift die Privilegierungsvorschrift des § 216 StGB ein, nach welcher auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen ist. Aufgrund der medizinischen Fortschritte der letzten Jahrzehnte besteht jedoch die Möglichkeit, das Leben unheilbar kranker und schwer leidender Menschen zu verlängern. Es stellt sich somit die Frage, inwieweit...
Verteidige deinen Mandanten im Gerichtssaal als Strafverteidiger, diene dem Rechtsstaat als Staatsanwalt oder leite die Verhandlung und sprich als Richter ein gerechtes Urteil – beim Moot Court 2011 an der Universität Potsdam werden Studenten zu wahren Strafrechtlern! Die Aufgabe: Auf Grundlage einer Original-Ermittlungsakte in einem Team eine Verhandlungsstrategie entwickeln, Beweisanträge verfassen und Zeugen befragen. Am Ende steht ein Urteil, das über Wohl und Wehe des Angeklagten entscheidet – und die Bewertung einer Jury aus namhaften Juristen. Du kennst Studenten, die ihre strafrechtlichen Kompetenzen gern im Ernstfall testen wollen und an einem solchen Duell Spaß haben könnten. Lass es Sie wissen!...
Der Leitsatz Ein körperlich unterlegener Täter, der zuvor massiver körperlicher Gewalt seitens des Opfers ausgesetzt war und diesem kurz darauf im Treppenhaus wieder begegnet, darf ein mitgeführtes Messer als Verteidigungsmittel einsetzen. Dies gilt auch dann, wenn das Opfer keinen neuerlichen Angriff beabsichtigt, der Täter aber irrtümlich vom Vorliegen eines Angriffs ausgeht, weil sich das Opfer ihm nähert. Es handelt sich insofern um einen Erlaubnistatbestandsirrtum. Schwingt der Täter das Messer vor der Verwendung, so kann darin die Androhung des Einsatzes der Waffe gesehen werden, unabhängig davon, ob das Opfer das Messer auch tatsächlich wahrnimmt. Der Sachverhalt
O trifft den körperlich überlegenen...
Manchmal hat man auch nach dem Tode keine Ruhe. Am Samstag wurde laut Bericht der Berliner Zeitung die Urne des Alt 68ers Fritz Teufel auf dem Friedhof ausgegraben und anschließend wurde die Asche auf dem Friedhof verstreut. Herr Teufel war Mitbegründer der Kommune 21. Da politische Motive nicht ausgeschlossen werden können, ermittelt der Staatsschutz z.b. wegen Störung der Totenruhe gem. § 168 StGB. Hier heißt es: Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird. Diese Norm ist...