Kategorie: Allgemeiner Teil StGB

Lernbeitrag: Strafrechtliche Grundprinzipien Teil 2

II. Das Gesetzlichkeitsprinzip A. Rechtsgrundlage und Bedeutung Es wäre sträflich, eine Auseinandersetzung mit dem Gesetzlichkeitsprinzip nicht mit den gesetzlichen Normen zu beginnen, in denen dieses verankert ist. Das Gesetzlichkeitsprinzip ist im deutschen Strafrecht in §§ 1, 2 Abs. 1 StGB und Art. 103 Abs. 2 GG niedergelegt. „Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.“ § 2 Abs. 1 StGB konkretisiert ergänzend: „Die Strafe und ihre Nebenfolgen bestimmen sich nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat gilt“. Daneben finden sich entsprechende Normen auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 7 Abs. 1 MRK) und wortgleich [3]in dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Art. 15...

Lernbeitrag: Strafrechtliche Grundprinzipien Teil 1

Teil 1 – Einleitung „Bestraft wird, wer eine Tat begeht, die das Gesetz für strafbar erklärt oder die nach dem Grundgedanken eines Strafgesetzes und nach gesundem Volksempfinden Bestrafung verdient. Findet auf die Tat kein bestimmtes Strafgesetz unmittelbar Anwendung, so wird die Tat nach dem Gesetz bestraft, dessen Grundgedanken auf sie am besten zutrifft.“ Noch vor gut 65 Jahren stand diese Rechtsnorm als § 2 im Deutschen Strafgesetzbuch, die Nationalsozialisten hatten sie 1935 hineingeschrieben. Sie verabschiedeten sich mit ihr von 200 Jahren Aufklärung und von einem anderen, viel pointierteren Rechtssatz, den Anselm von Feuerbach, der Verfasser des bayerischen Kriminalgesetzes von 1813...

Haft durcharbeiten Teil 2

Hier die nächsten Fragen, es geht noch immer um die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts auf Sachverhalte mit Auslandsbezug. 4) Was besagt das Territorialiätsprinzip in Bezug auf die Anwendbarkeit dt. Strafrechts? N 5) Was besagt das Personalitätsprinzip in Bezug auf die Anwendbarkeit dt. Strafrechts? N 6) Was besagt das Flaggenprinzip in Bezug auf die Anwendbarkeit dt. Strafrechts? N Außerdem: Haft notiert auf Seite 12/13 ein paar Gedanken zur Notwendigkeit und Fragwürdigkeit strafrechtlicher Systembildung. Die sollte man sich einmal in einer ruhigen Minute ansehen. Wer hier den AT mitlernt oder wiederholt bzw. zumindest gedenkt, das zu tun, kann mir ja einmal eine...

Haft AT durcharbeiten Teil 1 – Antworten

Wie angekündigt, werden an den Haft-Tagen abends die kurzen Antworten auf die am Vormittag eingestellten Fragen notiert. Für heute: 1) Anwendung des dt. Strafrechts auf SV mit Auslandsbezug 2) a) Ist der SV vom Schutzbereich des jew. TB erfasst? GS: dt. Strafrecht schützt nur deutsche RG b) Ist das dt. Strafrecht nach §§ 3-7 anwendbar? 3) a) Territorialprinzip b) Personalitätsprinzip (nur ausnahmsweise) c) Flaggenprinzip d) Schutzprinzip e) Universalprinzip f) § 7 — SV…Sachverhalt TB…Tatbestand GS…Grundsatz dt…deutsch RG…Rechtsgüter

Haft AT durcharbeiten Teil 1

Ostern ist vorbei – es geht zurück an den Schreibtisch. Ich arbeite derzeit den Haft durch und exzerpiere Faktenwissen, das ich behalten möchte. Da dies nach meiner Ansicht in Form von Fragen und Antworten am besten geht, verfasse ich zu jedem Fakt eine kurze Frage und speise das Ganze in regelmäßigen Abständen in mein Vokabellernprogramm. Es gibt unzähle – ich benutze, wie ich schon einmal erwähnt habe, das Programm Flashcards Deluxe für den IPod. Ich habe mich dem konsequenten Servicegedanken dieses Blogs folgend entschlossen, die auswendig lernbaren Fragen und Antworten hier in regelmäßigen Abständen zu veröffentlichen. Wenn ich mir schon...

Hose runter!

Rechtsanwaltskollege Elobied erzählte mir gestern im Anwaltszimmer eine Geschichte, die ich nicht vorenthalten möchte. Der Kollege begab sich in einen Sitzungssaal um als Verteidiger an einer Berufungsverhandlung teilzunehmen. Im vorherigen Verfahren wurde gerade das Urteil gem. § 260 StPO verkündet. Der Angeklagte war offensichtlich nicht mit dem Urteil zufrieden, da er sich lauthals beschwerte. Als ihm dann noch mitgeteilt wurde, dass er nun unter Bewährung stehen würde und er sich deshalb ordnungsgemäß verhalten müsse, wendete er sich vom Gericht ab und fing an, an seinem Gürtel herumzuspielen. Plötzlich ließ er seine Hose runter und streckte seinen nackten Hintern in Richtung...