Kategorie: Allgemeiner Teil StGB
Der Tatbestand der Hehlerei setzt seit einer Rechtsprechungsänderung des Bundesgerichtshofes (BGH) voraus, dass die Bemühungen, eine rechtswidrig erlangte Sache abzusetzen, erfolgreich sein müssen. Damit hat sich der BGH Stimmen in der Literatur angeschlossen, die in der bis dahin geltenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine Aushebelung der Versuchsstrafbarkeit gesehen haben. Dass nicht bei jedem Verkauf einer rechtswidrigen Sache automatisch ein Absatzerfolg – mit der Folge der Vollendung der Tat – eintritt, zeigt eine aktuelle Entscheidung des BGH vom 3. Mai 2019 – 3 StR 520/18. Vielmehr muss im Einzelfall geprüft werden, ob die rechtswidrige Besitzlage durch die Absatzbemühungen tatsächlich aufrechterhalten wurde. In...
Vor dem Landgericht Berlin mussten sich im letzten Jahr die Eltern eines behinderten Kindes verantworten, weil sie ihr Kind zu heiß gebadet und ihm dadurch Verbrennungen zugeführt haben sollen. Das Landgericht Berlin sah das Geschehen als erwiesen an und verurteilte die Angeklagten Eltern jeweils wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Die Strafen setzte es zur Bewährung aus. Die Angeklagten haben gegen das Urteil Revision eingelegt, über die der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden hat. Mit Beschluss vom 5. Juni 2019 – 5 StR 181/19 hob der BGH das Urteil des Landgerichts wegen Rechtsfehlern vollumfänglich auf. Das...
Das Notwehrrecht erlaubt eine umfangreiche Verteidigung. Selbst der Einsatz einer Schusswaffe kann unter strengen Voraussetzungen durch Notwehr gerechtfertigt sein. Wenn der Einsatz einer Schusswaffe gerechtfertigt war, führt das allerdings nicht immer zur vollständigen Straflosigkeit. Denn der Einsatz einer Schusswaffe kann einen Verstoß gegen das Waffengesetz darstellen. Wann trotz Notwehr eine Strafbarkeit wegen Verstößen gegen das Waffengesetz in Betracht kommt, hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az. 3 StR 400/18). Der Angeklagte hatte sich mit dem Nebenkläger in seinen Geschäftsräumen verabredet, um bestehende Streitigkeiten zu klären. Da er damit rechnete, dass der Nebenkläger bewaffnet erscheinen würde, nahm der Angeklagte etwa eine Stunde...
Die Notwehr führt grundsätzlich zum Wegfall des Unrechts. Wer im Rahmen der Notwehr handelt, ist folglich nicht strafbar. Dies regelt § 32 StGB; ist eine Tat die erforderliche Verteidigung, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt man nicht rechtswidrig. Mit den Begriffen des gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs wird die sogenannte Notwehrlage beschrieben. Diese muss zum Zeitpunkt der Tat vorliegen. Hierzu muss die Verletzung rechtlich geschützter Interessen eines Menschen drohen. Zu diesen Interessen gehören etwa das Leben, die körperliche Unversehrtheit, das Eigentum oder die Freiheit. Die Verletzung muss zudem unmittelbar bevorstehen, gerade stattfinden oder noch fortdauern. Der...
Das Notwehrrecht gehört zum absoluten Pflichtstoff im ersten und zweiten Staatsexamen. Wer die Notwehr nicht prüfen kann und die wichtigsten Probleme nicht kennt bzw. erst nachlesen muss, verliert wertvolle Punkte. In unserer wöchentlichen Definitionsreihe wiederholen wir deshalb heute den Begriff der Gegenwärtigkeit des Angriffs. Eine Notwehrlage erfordert stets einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff. Dementsprechend heißt es in § 32 Abs. 2 StGB: Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Definition: Gegenwärtig ist ein Angriff, der unmittelbar bevorsteht, gerade begonnen hat oder noch andauert. Der Angriff bleibt gegenwärtig, wenn die Gefahr...
In eine Körperverletzung im Sinne des § 223 StGB kann man unter Umständen einwilligen. So ist bei einem ärztlichen Eingriff der objektive Tatbestand der Körperverletzung gemäß § 223 StGB zunächst regelmäßig erfüllt. In § 223 StGB heißt es nämlich, dass derjenige bestraft wird, der eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt. Erst die ausdrückliche, stillschweigende, tatsächliche oder mutmaßliche Einwilligung eines Patienten rechtfertigt in der Regel den Eingriff und hat die Straflosigkeit des Arztes zur Folge. Auch in Sportwettkämpfen, insbesondere Kampfsportarten, werden den Teilnehmern nicht selten erhebliche Schmerzen durch ihre Gegner zugefügt, welche tatbestandlich als Körperverletzung zu werten...
Der Täter setzt unmittelbar an, wenn er subjektiv die Schwelle zum „jetzt geht’s los“ überschritten und objektiv eine Handlung vorgenommen hat, die im Falle eines ungestörten Fortgangs des Geschehens ohne Zwischenakte und zeitliche Zäsur in die Tatbestandsverwirklichung münden soll.