Kategorie: Brandstiftung

Keine besonders schwere Brandstiftung bei Aufhebung der Wohnnutzung

Eben dieser Fall schien von § 306a Abs. 1 Nr. 1, § 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB erfasst zu sein. Entsprechend wertete das Landgericht die Tat als besonders schwere Brandstiftung und verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten. Im Revisionsverfahren wies der Generalbundesanwalt jedoch auf einen wichtigen Umstand hin, den das Landgericht außer Acht gelassen hatte.

Brandstiftung vor der Haustür der Exfreundin – keine Gefahr des Todes?

s Inbrandsetzen eines Wohnhauses, indem sich die ehemalige Lebensgefährtin und die Kinder befinden, stellt unter Umständen keine besonders schwere Brandstiftung dar. Dies gilt selbst dann, wenn die Bewohner zur Flucht aus dem Wohnzimmer in eine von Zeugen ausgebreitete Decke springen müssen. Dies hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 18. August 2018 – 4 StR 162/18 festgestellt.

Herbeiführen einer Cannabis-Brandgefahr

Dass Cannabisprodukte regelmäßig angezündet und anschließend durch Rauchen konsumiert werden, ist bekannt. Kaum hat das neue Jahr begonnen, gelang einem Mieter aus Berlin-Weißensee bereits eine Neuinterpretation dieser Methode. Er setzte nach einem Bericht des Tagesspiegels in der vergangenen Nacht gleich die ganze Cannabisplantage in Brand – wenn auch offenbar unfreiwillig. Als die Feuerwehr in der Nacht die Wohnung aufbrach, muss sich den Einsatzkräften ein ganz besonderer Zustand dargeboten haben. Denn die Rede ist von 160 Cannabispflanzen samt Zubehör sowie bereits getrocknetem Marihuana. So sonderbar dieser Vorfall erscheinen mag, führt er nun zu Ermittlungen wegen eines Verstoßes gegen das BtMG sowie wegen fahrlässiger...

Tatort Salzgitter: Der Fall Oury Jalloh und die Lösung des BGH

Die Stadt Salzgitter ist nicht gerade bekannt für einen Tatort. Umso bekannter ist der Fall, den die Bundespolizisten Thorsten Falke (Wotan Wilke Möhring) und Katharina Lorenz (Petra Schmidt-Schaller) am 11. Oktober 2015 aufklären mussten. Er erzählt die Geschichte von Oury Jalloh, einem Asylbewerber aus Sierra Leone, der in einer Polizeizelle in Dessau  verbrannte. Der Fall ereignete sich bereits im Jahr 2005. Seine gerichtliche Aufklärung war ersichtlich schwierig. Erst im September 2014 erging das abschließende BGH-Urteil. Im Tatort haben die Polizisten den Verdacht, der afrikanische Asylbewerber sei ein Schleuser. Als sie ihn festnehmen wollen, leistet er erheblichen Widerstand gegen die Beamten....

Error in Persona – Was tun, wenn die falsche Tochter vor der Tür steht?

Der Bremer Tatort vom 15. März 2015 erzählt von der Wiederkehr einer verlorenen Tochter. 2005 verschwand Fiona Althoff. Vieles deutete damals darauf hin, dass ihr alkoholabhängiger Vater für ihr Verschwinden verantwortlich war. Dieser hielt den Ermittlungen letztlich nicht stand und brachte sich um. Damit war der Fall vorerst erledigt. Mit dem Auftauchen des Mädchens nun zehn Jahre später glauben die Kommissare Inga Lürsen (Sabine Postel) und Nils Stedefreund (Oliver Mommsen), damals einen Fehler gemacht zu haben. Die verlorene Tochter scheint viel durchgemacht zu haben. Sie erzählt von vielen Fahrten durch Europa in einem Wohnmobil und lässt deutlich werden, dass sie...

Pragmatische Polizistin erschießt Pferd

Im Tatort vom 18. Januar 2015 werden ein toter Pferdewirt und ein verstümmeltes Pferd aufgefunden. Die Ermittlungen erfordern den Einsatz von Kommissarin Lena Odenthal (Ulrike Folkerts), die sich eigentlich in der Reha befindet – zufällig in demselben Ort. In der näheren Umgebung des Pferdehofes wurden bereits zuvor Schafe und auch andere Pferde mit scharfen Gegenständen verletzt bzw. getötet. Schnell ist man sich im Dorf einig, dass ein sogenannter Pferderipper sein Unwesen treibt. Als Odenthal zum Tatort kommt, liegt erneut ein verletztes Pferd auf der Weide, das offensichtlich sehr leidet. Der Tierarzt kann das Pferd nicht einschläfern, weil er die notwendige...

Wenn Eltern im Prozess zum Alibi ihrer Kinder schweigen – Stärkung des Zeugnisverweigerungsrechts durch den BGH

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Beschluss vom 20.3.2014 – 3 StR 353/13 den Schutz des Zeugnisverweigerungsrechts gestärkt und dessen Bedeutung erneut hervorgehoben. Anlass dafür war eine Entscheidung des Landgerichts Stralsund, durch die der Angeklagte unter anderem wegen Brandstiftung verurteilt wurde. Das Landgericht hatte der Verurteilung das Aussageverhalten der Eltern des Angeklagten zu Grunde gelegt. Diese gaben ihrem Sohn nach sechs Monaten ein Alibi für die Tatzeit, zu der er sich auf dem elterlichen Grundstück befunden haben soll. Auf die Frage, warum diese Angabe nicht früher gemacht wurde, antwortete die Mutter des Angeklagten, man hätte sie ja früher danach fragen...