Kategorie: Diebstahl, § 242 StGB

§ 242 StGB erfasst den einfachen Diebstahl. Wesentliches Merkmal des Diebstahls ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache, in der Absicht, sich diese rechtswidrig zuzueignen. Der einfache Diebstahl ist kriminologisch ein „Einstiegsdelikt“ für Ersttäter. Für einen einfachen Diebstahl kann als Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe verhängt werden.

Stellt eine Nagelschere ein gefährliches Werkzeug dar? 

Wer einen Diebstahl begeht, bei dem er eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, muss mit einer – im Vergleich zu einem „einfachen Diebstahl“ – erhöhten Strafe rechnen. So droht nicht nur eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe, sondern eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu zehn Jahren.  Was dabei unter den Begriff des „anderen gefährlichen Werkzeugs“ fällt, ist nicht nur ein beliebtes Problem in juristischen Klausuren, sondern auch häufiger Bestandteil von Gerichtsurteilen.  So hatte sich beispielsweise auch das Kammergericht Berlin in seinem Beschluss vom 27. August 2019 – (4) 161 Ss 123/19...

Lebensmittel geklaut mit einem Messer in der Tasche – Höhere Strafe, obwohl das Messer gar nicht benutzt wurde?

Der Diebstahl ist ein Thema, mit welchem man sich fürs Staatsexamen und auch für die Praxis auskennen muss. In Klausuren ist es ein gern gestelltes Thema und auch in der Praxis ist der Diebstahl relevant, da er nach der Kriminalstatistik zu der am häufigsten begangenen Straftat in Deutschland zählt. Wegen einfachen Diebstahls macht sich gemäß § 242 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar, wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Der besonders schwere Fall des Diebstahls ist im anschließenden § 243 StGB geregelt und der Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl und der...

Suche nach dem „E-Bike-Dieb“ – Räuberischer Diebstahl

Die Lösung einer Prüfung im Strafrecht kann oftmals zu Ergebnissen kommen, die im ersten Moment nicht sehr offensichtlich erscheinen. So auch im hiesigen Fall des Bundesgerichtshofes, der sich um den räuberischen Diebstahl dreht.  Des räuberischen Diebstahls macht sich strafbar, wer „bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen, gegen eine Person Gewalt verübt oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben anwendet, um sich im Besitz des gestohlenen Guten zu erhalten“. So schien das Merkmal „auf frischer Tat betroffen“ im ersten Moment offensichtlich gegeben, doch stellte der Bundesgerichtshof (4 StR 451/22) in seinem Beschluss vom 14. März 2023 Gegenteiliges fest. ...

Mehr als nur ein Geständnis

Wenn der Beschuldigte in einem Strafprozess den gegen ihn erhobenen Tatvorwurf gesteht, legt er ein Geständnis ab. Dieses fließt dann in die Überzeugungsbildung des Gerichts ein, kann diese aber nicht ersetzen. Mit der Thematik des Geständnisses und inwiefern sie für die Verurteilung des Angeklagten ausreicht, musste sich auch der Bundesgerichtshof (2 StR 53/22) in seinem Beschluss vom 6. Juli 2022 auseinandersetzen. Der Angeklagte im hiesigen Fall wurde wegen Diebstahls in 17 Fällen, in Tatmehrheit mit Betrug in 29 Fällen sowie weiteren Straftaten vom Landgericht Kassel zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Verurteilung des Angeklagten in...

Versteckter Schlüssel – Wohnungseinbruchdiebstahl

Der klausurrelevante § 244 Strafgesetzbuch (StGB) normiert Qualifikationen zum Diebstahl gemäß § 242 StGB und enthält dabei drei verschiedene Tatvarianten. Wenn der Grundtatbestand des § 242 StGB einschlägig ist, kann der § 244 StGB geprüft werden und der Strafrahmen verschiebt sich von einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu zehn Jahren. Eine der Tatvarianten ist der Wohnungseinbruchdiebstahl, der im § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB geregelt ist. Dieser ist anzunehmen, wenn der Täter bei der Ausführung der Tat in eine Wohnung einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem...

Der Versuchsbeginn beim Wohnungseinbruchdiebstahl

Der Versuch einer Straftat taucht in strafrechtlichen Klausuren sowie in der Praxis freilich immer wieder auf. Dabei ergründet insbesondere die Abgrenzung der Versuchsstrafbarkeit zur Vorbereitungshandlung immer wieder Probleme. Was genau ist überhaupt unter dem Versuch einer Straftat zu verstehen? Gemäß § 22 Strafgesetzbuch (StGB) versucht eine Straftat, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt. Die Problematik des Bestimmens dieses Zeitpunkts, wann genau man zu einer Tat unmittelbar ansetzt, wurde vom Bundesgerichtshof in diversen Urteilen veranschaulicht. Demzufolge muss der Täter aus eigener subjektiver Sicht die Schwelle zum „Jetzt geht’s los“ überschritten haben, so dass die...

Verloren und dann gestohlen?

Eine Voraussetzung des Diebstahls ist die Wegnahme. Diese wird definiert als der Bruch fremden und die Begründung neuen Gewahrsams gegen oder ohne den Willen des bisherigen Gewahrsamsinhabers. Wichtige Aspekte zur Feststellung einer Wegnahme sind dementsprechend, ob die Sache im Gewahrsam eines anderen stand, dieser vom Täter aufgehoben und neu begründet wurde und dies gegen oder ohne den Willen desjenigen geschah, der bis zu diesem Zeitpunkt Gewahrsamsinhaber war. Gewahrsam besteht, wenn die Person die tatsächliche Sachherrschaft hat und diese von einem Herrschaftswillen getragen  wird. Die Sachherrschaft bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung. Der Gewahrsamsinhaber muss also eine physisch-reale Einwirkungsmöglichkeit auf die Sache...