Kategorie: Fahrerflucht § 142 StGB
Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, sich nach einem Unfall unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben. Hierdurch soll sie eine Unfallflucht oder Fahrerflucht begangen haben. Unsere Mandantin ist die Halterin des Unfallfahrzeuges und ist deshalb in den Fokus der Polizei geraten. Da unsere Mandantin sich nicht gegenüber der Polizei geäußert hat, wurde den Tatzeugen eine sogenannte Wahllichtbildvorlage vorgelegt. Auf dieser erkannten zwei Zeugen unsere Mandantin als Beschuldigte der Unfallflucht. Deshalb wurde im Abschlussvermerk der Polizei angegeben, dass unsere Mandantin die Fahrerflucht begangen habe. Gegenüber Rechtsanwalt Dietrich bestritt unsere Mandantin, eine Fahrerflucht begangen zu haben. Als Verteidiger denkt man aber in einer solchen...
Die folgende Situation dürfte einigen Autofahrern unter uns, wenn auch in abgewandelter Form, bekannt sein: Man befindet sich in einem Moment der Unachtsamkeit und ehe man sich versieht, gibt es einen Knall, der das blöde Gefühl hervorruft, einen Unfall verursacht zu haben. Genauso erging es auch einem Autofahrer, mit dessen Verhalten sich das Landgericht Aurich in dem Verfahren 12 Qs 81/12 zu beschäftigen hatte. Der Beschuldigte fuhr mit seinem Auto an einem Bahnübergang gegen den dortigen Schrankenantrieb und verursachte dadurch einen Sachschaden von ca. 5600 €. An sich ist dies noch kein Sachverhalt, mit dem man sich auf strafrechtlicher Ebene...
… hat dies nichts Gutes zu bedeuten. Ein Mandant meldete sich bei mir und legte mir verwundert die hier unter dem Link abgebildete Visitenkarte vor: Visitenkarte Die Visitenkarte hatte mein Mandant in seinem Briefkasten aufgefunden. Auf dieser bittet der Kontaktbereichsbeamte meinen Mandanten, bei ihm aufgrund von „Ermittlungen“ mal anzurufen. Mein Mandant wollte nun wissen, ob er auf die Visitenkarte reagieren soll. Die Antwort lautet: Nein! Man fragt sich, warum die Polizei diese Ermittlungsmethoden benutzt. Warum verlässt ein Polizeibeamter seine Amtsstube und macht sich auf den beschwerlichen Weg zu meinem Mandanten. Der Polizeibeamte hätte doch einfach meinen Mandanten anschreiben können. Sind...
Am Sonntag waren im Tatort wieder einmal die Stuttgarter Kommissare in der ARD im Einsatz und es gab gleich zwei juristisch interessante Fragen. Die erste Frage lautet, kann der Rechtsanwalt nach ca. 15 Jahren noch wegen einer „Unfallflucht“ strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden oder sind etwaige Straftaten bereits verjährt. Dem lag zu Grunde, dass der Rechtsanwalt vor rund 15 Jahren im betrunkenem Zustand ein Mädchen angefahren hat und nach dem Unfall weiter gefahren ist. Das Mädchen ist verstorben. Am Ende des Films wendete sich die Staatsanwältin an den Rechtsanwalt und meinte, sie würde prüfen, ob etwaige Straftaten noch nicht verjährt...