Kategorie: Freiheitsberaubung
Im Erfurter Tatort vom 21. Dezember 2014 wird ein längst abgeschlossen geglaubter Fall wieder aktuell. Der wegen Totschlags und Menschenhandel zu elf Jahren Haft verurteilte einstige Rotlichtkönig Timo Lemke (Werner Daehn) kann sich während der Beerdigung seines Vaters, an der er unter Aufsicht teilnehmen durfte, gewaltsam befreien. Dabei sterben zwei Polizisten. Lemke hatte bei dieser Aktion einen Komplizen, der sich als Friedhofsgärtner tarnte. Zweifellos liegt für diesen eine Strafbarkeit gem. § 120 StGB wegen Gefangenenbefreiung vor. Demnach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer einen Gefangenen befreit, ihn zum Entweichen verleitet oder dabei fördert. Die Flucht...
Ein Gastbeitrag von Karolina Ewert* Das Landgericht Darmstadt verurteilte die Lehrerin K zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten wegen schwerer Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft nach einer Falschbelastung eines Kollegen wegen Vergewaltigung gem. §§ 239 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB (LG Darmstadt, Urteil vom 13. September 2013 – 15 KLs 331 Js 7379/08). Mit Beschluss vom 22. Oktober 2014 – 2 StR 62/14 – verwarf nun der BGH die von der Angeklagten eingelegte Revision als unbegründet und bestätigte deren Verurteilung. Das Landgericht Darmstadt verurteilte am 1. Juli 2002 den Lehrer A...
Es ist mittlerweile weit über 9 Jahre her, dass Oury Jalloh in Polizeigewahrsam bei einem Brand in seiner Zelle ums Leben gekommen ist. Der Fall erregte immer wieder mediale Aufmerksamkeit und ging durch alle Instanzen. 2012 verurteilte dann das Landgerichts Magdeburg den damaligen Dienstgruppenleiter der Polizei wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro. Nun bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH), der sich schon zum zweiten Mal mit der Sache befasst hat, dieses Urteil. In seiner Pressemitteilung vom 04. September 2014 teilte der BGH mit, dass er in Übereinstimmung mit dem Landgericht einen Sorgfaltspflichtverstoß des Angeklagten bejaht, weil dieser als zuständiger Dienstgruppenleiter nicht...
Freiheitsberaubung ist ein Delikt, das in Klausuren gerne am Rande abgeprüft wird und deshalb oftmals von Studenten übersehen wird. Um den Prüfer nicht zu verärgern, sollte man zumindest die grundlegenden Definitionen des knappen Tatbestandes kennen. Ein klarer Fall für unsere wöchentliche Wiederholung. § 239 StGB lautet: Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Definition: Einsperren ist das Verhindern des Verlassens eines umschlossenen Raumes durch äußere, nicht notwendig unüberwindbare Vorrichtungen. Der Tatbestand ist erfüllt, wenn das Opfer objektiv daran gehindert ist, von seiner Fortbewegungsfreiheit Gebrauch zu...