Der Einsatz eines Kraftfahrzeuges als gefährliches Werkzeug im Rahmen einer gefährlichen Körperverletzung
Eine Körperverletzung nach § 223 StGB liegt dann vor, wenn man eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt. Die Freiheitsstrafe beträgt dann bis zu fünf Jahren. Wird die Körperverletzung jedoch beispielsweise mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeuges begangen, kommt eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB in Betracht. Die Freiheitsstrafe beträgt dann mindestens sechs Monate bis zu zehn Jahren. Was man unter dem Begriff des gefährlichen Werkzeugs versteht, haben wir bereits im Rahmen unserer Definitionsreihe erklärt. Aber noch einmal zur Wiederholung: Unter einem gefährlichen Werkzeug versteht man jeden beweglichen Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit...