Ein Turnschuh ist nicht ohne Weiteres ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 224 StGB
Nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 des Strafgesetzbuches (StGB) wird wegen gefährlicher Körperverletzung mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, wer die Körperverletzung mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs begeht. Seitdem die Rechtsprechung klargestellt hat, dass auch ein Schuh ein gefährliches Werkzeug sein kann, neigen manche Gerichte dazu, jeden wuchtigen Tritt als eine gefährliche Körperverletzung einzustufen. So hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner Entscheidung vom 26.10.2016 – 2 StR 253/16 ein Urteil des Landgerichts Frankfurt zu überprüfen, in dem der Angeklagte der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen wurde. Der Angeklagte hatte einer anderen Person nach...