Kategorie: Kinderpornografie § 184b StGB
Besitz von kinderpornografischen Schriften gem. § 184b Abs. 3 StGB, Verbreiten von kinderpornografischen Schriften gem. § 184b Abs. 1 StGB. Posing, Kommentar, Verjährung, Führungszeugnis, alte Fassung, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, Urteile, Hausdurchsuchung, Strafe, Stramaß
Erst 2021 sind einige Regelungen des Sexualstrafrechts verschärft worden. Hintergrund war das Bekanntwerden einer Reihe von tragischen Kindesmissbrauchsfällen, die die große Koalition aus SPD und Union zum Anlass genommen hatten, verschiedene Straftatbeständen des 13. Abschnitts des Strafgesetzbuches (StGB), den Abschnitt über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, zu verschärfen. Im Rahmen dieser Verschärfung ist beispielsweise die Verbreitung, der Besitz und die Besitzverschaffung von Kinderpornografie gemäß § 184b StGB zum Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr hochgestuft worden. Diese Verschärfung des Strafgesetzbuches ist bereits vor der Umsetzung von vielen Seiten heftig kritisiert worden. So haben sich nicht nur Strafverteidiger, sondern auch...
Wegen Verbreitung kinderpornographischer Schriften macht sich strafbar, wer gemäß § 184b Absatz 1 Nr. 1c StGB einen kinderpornographischen Inhalt verbreitet, der die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes zum Gegenstand hat. Hierbei stellt sich die Frage, wodurch eine bildliche Wiedergabe als „aufreizend“ qualifiziert wird. Ein gängiges Beispiel sind Familienfotos von nackten Kindern. Dem Sinn des § 184b Absatz 1 Nr. 1c StGB entspricht es gerade nicht, harmlose Aufnahmen als kinderpornographische Inhalte zu qualifizieren. Somit ist fraglich, nach welchen Kriterien eine Wiedergabe aufreizend ist. Möglich ist es, sowohl auf den objektiven Inhalt der Aufnahme oder...
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung spielen im Studium keine Rolle. Aus der Praxis sind sie hingegen nicht wegzudenken, insbesondere wenn es um die Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Schriften geht. Wann ein Verbreiten im Sinne der Tatbestände vorliegt, soll deshalb Gegenstand unserer wöchentlichen Definitionsreihe sein. In § 184b Abs. 1 Nr. 1 StGB heißt es beispielsweise: Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer eine kinderpornografische Schrift verbreitet (…). Definition: Das Verbreiten liegt vor, wenn die kinderpornografische Schrift gegenständlich an eine vom Täter nicht mehr individualisierbare Vielzahl anderer Personen weitergegeben wird. Auf die tatsächliche Kenntnisnahme anderer Personen...
§ 184b StGB stellt den Umgang mit Kinderpornografie unter Strafe. Im Internet gab es bis zur kurzem die Plattform Elysium, die europaweit die größte Internetseite für Kinderpornografie gewesen sein soll. Aufgrund von Ermittlungen deutscher Behörden soll die Internetseite Elysium abgeschaltet worden sein. Nach einem Bericht von zeit.de gab es bereits 14 Festnahmen. Es soll über 80.000 Nutzer von Elysium gegeben haben. Die Staatsanwaltschaften werden nun wohl beginnen, die Nutzer zu ermitteln. Den Betreibern der Seite droht ein Verfahren insbesondere wegen bandenmäßiger Verbreitung von Kinderpornografie. § 184b StGB sieht als Strafe für jeden einzelnen Vorwurf des bandenmäßigen oder gewerbsmäßigen Verbreitens Freiheitsstrafe...
Strafbarkeit bei § 184b StGB, wenn es unternommen wird, kinderpornografische Schriften zu Besitzen.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 8. Dezember 2015 – 1 BvR 1864/14 (Pressemitteilung vom 18. Februar 2016) klargestellt, dass der Ordnungswidrigkeitentatbestand des § 3 Satz 1 Nr. 13 TierSchG verfassungsgemäß ist. Demnach ist es verboten, ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen. Ein Verstoß kann als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit einer Geldbuße bis zu 25.000 € sanktioniert werden. Die beiden Beschwerdeführer hatten Verfassungsbeschwerde erhoben, weil sie sich durch das Verbot in ihrem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt sahen. Das Recht auf sexuelle...
Seit 2008 können auch sogenannte Posingbilder kinderpornographische Schriften im Sinne des § 184b StGB darstellen. Jedoch erfüllt nicht jedes Bild, auf dem ein Kind nackt in sexualbetonter Körperhaltung zu sehen ist, den Tatbestand des § 184b StGB. In einem Beschluss vom 03.12.2014 (4 StR 342/14) hat sich der BGH zu den Voraussetzungen für strafbare Posingbilder geäußert. Zuvor hatte das Landgericht Essen einen Mann wegen Besitzverschaffens von kinderpornographischen Schriften gem. § 184b StGB verurteilt, weil er Bilder von einem siebenjährigen Kind in einem Planschbecken machte und später versendete. Auf den Bildern war auch das Geschlechtsteil des nackten Kindes vollständig zu sehen....