Verurteilung wegen Besitz von Kinderpornografie gem. § 184b StGB
Ein Bundespolizist wurde nach einem Bericht der BZ aus Berlin wegen des Besitzes von kinderpornografischer Schriften gem. § 184b StGB durch das Amtsgericht Tiergarten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. § 184b Abs. 4 StGB sieht als Strafe für den Besitz kinderpornografischer Schriften gem.§ 184b StGB Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren vor. Rechtsanwalt Dietrich – Ihr Anwalt für Strafrecht aus Berlin