Kategorie: Mord / Totschlag

Zeitpunkt der Arg- und Wehrlosigkeit

Die Heimtücke ist wohl eines der klausurrelevantesten Mordmerkmale. Die Definitionen sind daher essentiell für eine erfolgreiche Strafrechtsklausur. Ein Täter tötet dann heimtückisch, wenn er die durch die Arglosigkeit geschaffene Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tatbegehung ausnutzt. Arglos ist, wer sich keines Angriffs auf sein Leben versieht. Wehrlos ist zuletzt derjenige, der infolge seiner Arglosigkeit zur Verteidigung außer Stande oder in der Verteidigung stark eingeschränkt ist. Wann diese Arg- und Wehrlosigkeit genau vorliegen muss, hat der Bundesgerichtshof (6 StR 132/23) in seinem Beschluss vom 26. Juli 2023 beantwortet. Als die Geschädigte die Haustür öffnete, schlug der Angeklagte ihr mit der Faust...

Wut und Rache als niedriger Beweggrund?

Was einen Mord von einem Totschlag unterscheidet, sind die Mordmerkmale. Diese sind in § 211 Abs. 2 StGB aufgelistet: – Mordlust – Befriedigung des Geschlechtstriebes – Habgier – Niedrige Beweggründe  – Heimtücke – Grausam – Gemeingefährliche Mittel – Ermöglichungs- oder Verdeckungsabsicht Die niedrigen Beweggründe, die eines dieser Mordmerkmale darstellen, lassen sich wie folgt definieren: Beweggründe sind niedrig, wenn sie nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verachtenswert sind. Aufgrund dieser allgemein gehaltenen Formulierung führen die niedrigen Beweggründe immer wieder zu Problemen. So auch im Beschluss des Bundesgerichtshofes (1 StR 92/24) vom 17. April 2024. Der Angeklagte,...

Schlag mit der Glasflasche: Ist das schon ein versuchter Totschlag?

Im Zusammenhang mit dem Totschlag oder dem versuchten Totschlag ist besonders der bedingte Tötungsvorsatz (dolus eventualis) relevant. Ob schon ein bedingter Tötungsvorsatz vorliegt oder nur von bewusster Fahrlässigkeit gesprochen werden kann, stellt oftmals ein Problem in Strafrechtsklausuren dar. Bei der bewussten Fahrlässigkeit hält der Täter den Tod auch für möglich, vertraut aber auf dessen Ausbleiben. Beim bedingten Tötungsvorsatz nimmt der Täter den Tod eines anderen Menschen dagegen in Kauf. Die genaue Differenzierung ist jedoch ein Thema intensiver Diskussion. Mit dem bedingten Tötungsvorsatz im Zusammenhang mit einem Schlag mit einer Glasflasche musste sich der Bundesgerichtshof (2 StR 59/23) in seinem Beschluss...

Die Grenzen des Rücktritts: Versuchter Mord mit einem Hammer

Der Rücktritt, der im § 24 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt ist, bietet Tätern die Möglichkeit, von einer bereits begonnenen Straftat abzusehen und unter bestimmten Voraussetzungen einer Bestrafung zu entgehen. Dadurch soll das Verhalten des Täters positiv beeinflusst werden und ihm eine Chance gegeben werden, die mögliche Tat zu überdenken und sich umzuentscheiden. Es wird ein klarer Anreiz gesetzt, von einer kriminellen Handlung abzusehen. Nach § 24 Abs. 1 StGB gestaltet sich der Rücktritt wie folgt:  „Wegen Versuchs wird nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. Wird die Tat ohne Zutun des Zurücktretenden nicht vollendet,...

Mord: Mit erbeutetem Auto ein Mädchen beeindrucken

Das wohl schwerwiegendste Delikt im deutschen Strafrecht ist der Mord, der im § 211 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt ist. Bestraft wird ein Mörder nach Abs. 1 mit lebenslanger Freiheitsstrafe. Ein Mord zeichnet sich durch seine besondere Verwerflichkeit aus, die durch die in Abs. 2 normierten Mordmerkmalen bemerkbar macht. Mörder ist demnach, wer: Mörder ist, wer: „aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder  um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.“ Mit dem Mord aus niedrigen Beweggründen hat sich auch der Bundesgerichtshof (4 StR...

Die Blutrache als niedriger Beweggrund

Was bewegt einen Menschen dazu, einen Mord zu begehen? Die Beantwortung dieser Frage ist für die Feststellung, welches der Mordmerkmale einschlägig ist, von meist zentraler Bedeutung. Totschlag und Mord unterscheiden sich dahingehend, dass für einen Mord eins der im § 211 Abs. 2 StGB genannten Mordmerkmale vorliegen muss. Neben Mordmerkmalen wie der Mordlust oder der Habgier gibt es noch das etwas unbestimmtere Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe. Sonstige niedrige Beweggründe sind alle Tatantriebe, die nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, durch hemmungslose, triebhafte Eigensucht bestimmt sind und deshalb besonders verachtenswert sind.  Ob auch ein Mord aus Blutrache einen niedrigen...

Eine Möglichkeit zurück in die Legalität: Der Rücktritt (§ 24 StGB)

Die goldene Brücke zurück in die Legalität? So wird von einigen der strafbefreiende Rücktritt beschrieben, der den Tätern die Möglichkeit bietet, von einer Straftat unter bestimmten Voraussetzungen zurückzutreten. Als goldene Brücke wird der Rücktritt teilweise beschrieben, da der Rücktritt nach einer Ansicht dem Täter einen Anreiz geben soll, die Tat aufzugeben, wodurch das Strafgesetzbuch (StGB) das Opfer schützt. Geregelt ist der Rücktritt in den §§ 24 und 31 StGB. Wegen Versuchs wird nach § 24 Abs. 1 StGB nicht bestraft, „[…] wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. Wird die Tat ohne Zutun des Zurücktretenden...