Kategorie: Mord / Totschlag
Diese Entscheidungen zeigen, dass die Darstellung der Strafzumessungserwägungen sehr sorgfältig zu erfolgen hat. Bereits im Referendariat kann dies eine Rolle spielen, etwa in einem (prozessualen) Gutachten oder einer strafrechtlichen Revisionsklausur.
Nicht nur in Berlin, sondern auch in Hamburg scheint es in den Gefängnissen an Personal zu fehlen. Dass darunter die Haftbedingungen der Inhaftierten nicht leiden dürfen, sollte selbstverständlich sein. Umso mehr verwundert, dass sich das Landgericht Hamburg mit seiner Entscheidung am 20. Februar 2018 – 633 Vollz 26/18 erst dafür einsetzen musste, dass die Gewährung von Vollzugslockerungen von der Justizvollzugsanstalt (JVA) nicht mit der Begründung des mangelnden Personals abgelehnt werden darf.
Das Kammergericht Berlin musste mit seinem Beschluss vom 12. Juni 2017 – 2 Ws 46/17 Vollz – über die Frage entscheiden, ob ein Gefangener in der Justizvollzugsanstalt Tegel in Berlin seinen Haftraum mit einer Lampe ausstatten darf, die buntes anstatt weißes Licht abstrahlt. Hintergrund dieser absurd klingenden Entscheidung war, dass ein wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilter Gefangener sich eine LED-Lampe zur Ausstattung seines Haftraumes bestellt hatte, mit der er den Raum per Fernbedienung in 256 unterschiedlichen Farben hätte ausleuchten können. Der Justizvollzugsanstalt schien diese Idee nicht zu gefallen – sie weigerte sich, dem Betroffenen die bestellte Lampe auszuhändigen. In...
Der sogenannte Gimmlitztal-Mord muss ein zweites Mal vor dem Landgericht Dresden verhandelt werden. Ein ehemaliger Beamter des sächsischen LKA hatte nach den Feststellungen des Landgerichts im Gimmlitztal einen anderen Mann auf dessen Wunsch hin getötet und zerstückelt. Der Getötete habe den ernsthaften Wunsch geäußert, geschlachtet und verspeist zu werden. Der LKA-Beamte versprach sich von der Tötung sexuellen Lustgewinn und wurde deshalb wegen Mordes verurteilt. Jedoch verhängte das LG unter Anwendung der sogenannten „Rechtsfolgenlösung“ statt einer lebenslangen Freiheitsstrafe lediglich eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft hatten Revision gegen das Urteil eingelegt. Wegen Lücken...
Die Aufhebung des Urteils im „Scheunenmord-Fall“ durch den Bundesgerichtshof (BGH) war vielfach Gegenstand der Berichterstattung. Das mag an dem durchaus grausigen Geschehen liegen, das sich im Außenbereich von Büren nach Feststellungen des Landgerichts Paderborn wie folgt zugetragen hat: Der zur Tatzeit 19-jährige Angeklagte schlug seinen zwei Jahre jüngeren Freund unvermittelt mehrfach von hinten mit einer Metallstange auf den Kopf, wodurch dieser derart verletzt wurde, dass er aufgrund der Schläge alsbald verstorben wäre. Der Angeklagte, der bereits davon ausging, seinen Freund getötet zu haben, verließ zunächst den Tatort. In der Absicht, die Polizei anzurufen und dieser vorzutäuschen, seinen Freund gerade tot...
Der Bundesgerichtshof hat am 15.02.2016 mitgeteilt, dass der sogenannte „Gimmlitztal-Mord“-Fall im April 2016 vor dem 5. Strafsenat verhandelt wird. In erster Instanz hatte das Landgericht Dresden in seinem Urteil festgestellt, dass der Angeklagte, ein sächsischer LKA-Beamter, einen anderen Mann im ostsächsischen Gimmlitztal getötet und anschließend zerstückelt hat. Nach den Feststellungen des Landgerichts was es der Wunsch des Tatopfers, „geschlachtet und verspeist“ zu werden. Aus diesem Grund ging der „Gimmlitztal-Mord“ seinerzeit auch als „Kannibalen-Fall“ durch die Medien. Der Angeklagte wurde vom LG Dresden wegen Mordes und Störung der Totenruhe (§ 168 StGB) zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten...
In der Regel bestehen Tatverdächtige darauf, eine Tat nicht begangen zu haben. Sie versuchen mit allen Tricks, die Ermittler von ihrer Unschuld zu überzeugen. Im Münchner Polizeiruf vom 17. Januar 2016 ist das Gegenteil der Fall. Als sich der wegen Mordes an der 16-jährigen Miriam verurteilte Tim Haffling (Sebastian Griegel) im Gefängnis das Leben nimmt, legt der Architekt Jens Baumann (Karl Markovics) alles daran, Kommissar Hanns von Meuffels (Matthias Brandt) von seiner Täterschaft zu überzeugen. Kommissar von Meuffels hält den Mann jedoch für geistig verwirrt und verweist ihn an den Psychiater. Und obwohl Baumann Details zur Tat schildert, weigert sich...