Kategorie: Besonderer Teil StGB

Tötung eines schwer geschädigten Zwillings nach der Geburt

Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird gem. § 218 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Hierunter fällt jede Einwirkung auf die Schwangere oder die sog. Leibesfrucht, die zum Absterben letzterer führt. Als Leibesfrucht bezeichnet man den ungeborenen Menschen, beginnend mit dem Abschluss der Einnistung des befruchteten menschlichen Eies in der Gebärmutter. Indes kann ein Schwangerschaftsabbruch in bestimmten Situationen straffrei sein. So kann ein Schwangerschaftsabbruch straflos sein, wenn rechtfertigende Indikationen vorliegen. Dies ist beispielsweise gem. § 218a Abs. 2 StGB anzunehmen, wenn für die Schwangere Lebensgefahr oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des...

Arzt filmte Untersuchungen – Sexueller Missbrauch durch den Frauenarzt

Es kommt häufig vor, dass eine Person mit einer geistigen, seelischen oder körperlichen Krankheit oder Behinderung einem Arzt, Pfleger, Therapeuten, etc. zur Behandlung, Betreuung oder Beratung anvertraut wird. Hierbei handelt es sich um ein schützenswertes Vertrauensverhältnis. Wer sexuelle Handlungen an einer Person, die ihm wegen einer körperlichen Krankheit oder Behinderung zur Beratung, Behandlung oder Betreuung anvertraut ist, unter Missbrauch des Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses vornimmt, wird gemäß § 174c Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Ob auch bei Vorsorgeuntersuchungen bei einem Frauenarzt ein schützenswertes Vertrauensverhältnis im Sinne des § 174c Abs. 1 StGB besteht, beschäftigte den...

Gefährliches Fahrmanöver– Wann kann ein Tötungsvorsatz im Rahmen eines versuchten Totschlags angenommen werden?

Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird gem. § 212 Strafgesetzbuch (StGB) mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. Hierbei ist im Rahmen des subjektiven Tatbestands ein Tötungsvorsatz erforderlich, wobei ein bedingter Vorsatz ausreicht. In rechtswissenschaftlichen Strafrechtsklausuren begegnet einem häufig die Problematik der Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit, so dass es essentiell ist, sich damit auseinanderzusetzen. In dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Juni 2021 (4 StR 312/20) musste sich der Bundesgerichtshof damit befassen, wann bei einem gefährlichen Fahrmanöver eines Autofahrers ein bedingter Tötungsvorsatz angenommen werden kann. In dem, der Entscheidung des Bundesgerichtshofes zugrundeliegenden Fall fuhr...

Die Beleidigung und die sog. „beleidigungsfreie Sphäre“

Die Beleidigung wird in rechtswissenschaftlichen Strafrechtsklausuren immer mal wieder abgefragt und auch in der Praxis kommt es im Rahmen einer aufgeheizten Situation nicht gerade selten zu strafrechtlich relevanten Äußerungen, die eine Anzeigenerstattung wegen Beleidigung zur Folge haben. Es ist daher wichtig, sich mit dem Tatbestand der Beleidigung näher auseinanderzusetzen. Strafrechtlich geregelt ist die Beleidigung in § 185 des Strafgesetzbuches (StGB). Dort heißt es: „Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis...

Anspucken als tätlicher Angriff auf Polizisten

Der Tatbestand des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte gemäß § 114 StGB ist erst 2017 im Zuge einer Änderung des Strafgesetzbuches zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten eingeführt worden und mittlerweile nicht mehr wegzudenken. Gemäß § 114 Abs. 1 StGB wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, wer einen Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei einer Diensthandlung tätlich angreift. Dabei versteht man unter einem tätlichen Eingriff eine unmittelbar auf den Körper zielende feindselige Einwirkung. Dass diese Einwirkung zu einer Körperverletzung führt, ist indes nicht erforderlich....

Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen von Kindern im Schlafraum einer Kindertagesstätte

Im Zeitalter des technischen Fortschritts, in dem es neben Smartphones auch Webcams, sog. „Spycams“ und co. gibt, ist es möglich, dass alles und jeder jederzeit aufgenommen und mit rasanter Geschwindigkeit über das Internet verbreitet und mit unzähligen Personen geteilt wird. Dies kann zu Problemen führen, wenn es sich dabei um unbefugte Aufnahmen handelt, die den höchstpersönlichen Lebensbereich einer Person betreffen und daher strafrechtlich von Relevanz sind. Konkret betroffen ist dann häufig der Straftatbestand der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs gemäß § 201a StGB, der eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren vorsieht. Der Gesetzgeber bezweckte mit der Einführung der am 6....

Sexuelle Selbstbestimmung – Der sexuelle Missbrauch von Jugendlichen

Wer als Person über 21 Jahren eine Person unter 16 Jahren dadurch missbraucht, dass er sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder von ihr an sich vornehmen lässt und dabei die ihm gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird gem. § 182 Abs. 3 Nr. 1 StGB wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen bestraft. Das vorausgesetzte Fehlen der Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung i. S. d. § 182 Abs. 3 Nr. 1 StGB gegenüber dem Täter ergibt sich nicht schon allein aus dem Umstand, dass die betroffene jugendliche Person unter sechszehn Jahren alt ist. Es bedarf vielmehr der konkreten Feststellung...