Kategorie: Besonderer Teil StGB
Wer einen Diebstahl nach § 242 Abs. 1 StGB begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wer jedoch eine Qualifikation des § 244 Abs. 1 StGB verwirklicht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Zu diesen gehört auch der Bandendiebstahl. Wer als Mitglied einer Bande, die sich zu fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds stiehlt, wird nach § 244 Abs. 1 StGB bestraft. Wann von einem solchen Bandendiebstahl zu sprechen ist, hat der Bundesgerichtshof (2 StR 447/23) in seinem Beschluss vom 21. November 2023...
Auch jetzt sind noch viele Betrugsmaschen im Umlauf, mit denen insbesondere Senioren um ihr Geld gebracht werden. So unter anderem SMS-Nachrichten, in denen sich als Familienmitglied ausgegeben wird und später um Geld gebeten wird oder auch sogenannte „Schockanrufe“, vor denen im Moment viel gewarnt wird. Eine schon seit Jahren bekannte Betrugsmasche ist das Ausgeben als Polizeibeamter, um sich unter falschem Vorwand z.B. die Bankkarte geben zu lassen. Verwirklichte Delikte kommen dabei mehrere in Betracht. Zum einen der Betrug nach § 263 Strafgesetzbuch (StGB). Aber auch der Computerbetrug gem. § 263a StGB wird in einigen Fällen diskutiert. § 263a Abs. 1...
Was einen Mord von einem Totschlag unterscheidet, sind die Mordmerkmale. Diese sind in § 211 Abs. 2 StGB aufgelistet: – Mordlust – Befriedigung des Geschlechtstriebes – Habgier – Niedrige Beweggründe – Heimtücke – Grausam – Gemeingefährliche Mittel – Ermöglichungs- oder Verdeckungsabsicht Die niedrigen Beweggründe, die eines dieser Mordmerkmale darstellen, lassen sich wie folgt definieren: Beweggründe sind niedrig, wenn sie nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verachtenswert sind. Aufgrund dieser allgemein gehaltenen Formulierung führen die niedrigen Beweggründe immer wieder zu Problemen. So auch im Beschluss des Bundesgerichtshofes (1 StR 92/24) vom 17. April 2024. Der Angeklagte,...
Im Strafrecht wird zwischen Täterschaft und Teilnahme abgegrenzt. Innerhalb der Teilnahme wird außerdem zwischen der Anstiftung und der Beihilfe unterschieden. Die Beihilfe ist im § 27 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Demnach wird als Gehilfe bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat. Die Strafe für den Gehilfen richtet sich gemäß § 27 Abs. 2 StGB nach der Strafandrohung für den Täter, ist aber nach § 49 Abs. 1 StGB zu mildern. Wer einen anderen zu einer Straftat anstiftet, also diesen zu dieser bestimmt, wird dagegen nach § 26 StGB gleich einem Täter bestraft. Mit der...
Im Zusammenhang mit dem Totschlag oder dem versuchten Totschlag ist besonders der bedingte Tötungsvorsatz (dolus eventualis) relevant. Ob schon ein bedingter Tötungsvorsatz vorliegt oder nur von bewusster Fahrlässigkeit gesprochen werden kann, stellt oftmals ein Problem in Strafrechtsklausuren dar. Bei der bewussten Fahrlässigkeit hält der Täter den Tod auch für möglich, vertraut aber auf dessen Ausbleiben. Beim bedingten Tötungsvorsatz nimmt der Täter den Tod eines anderen Menschen dagegen in Kauf. Die genaue Differenzierung ist jedoch ein Thema intensiver Diskussion. Mit dem bedingten Tötungsvorsatz im Zusammenhang mit einem Schlag mit einer Glasflasche musste sich der Bundesgerichtshof (2 StR 59/23) in seinem Beschluss...
Der erpresserische Menschenraub, der im § 239a Strafgesetzbuch (StGB) geregelt ist, vereint sowohl Elemente der Erpressung als auch der Freiheitsberaubung. § 239a Abs. 1 StGB lautet wie folgt: „Wer einen Menschen entführt oder sich eines Menschen bemächtigt, um die Sorge des Opfers um sein Wohl oder die Sorge eines Dritten um das Wohl des Opfers zu einer Erpressung (§ 253) auszunutzen, oder wer die von ihm durch eine solche Handlung geschaffene Lage eines Menschen zu einer solchen Erpressung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.“ Mit dem erpresserischen Menschenraub hat sich auch der Bundesgerichtshof (6 StR 552/23) in...
Ein auf die Stirnseite eines nachfolgenden Kraftfahrzeugs abgegebener Schuss kann den Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gemäß § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB verwirklichen Mit dem folgenden Fall setzte sich der Bundesgerichtshof am 23. April 2024 (4 StR 87/24) auseinander: Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, eine scharfe Schusswaffe bei sich geführt und der Ehefrau des ebenfalls anwesenden Geschädigten vor ihrem Wohnhaus gewaltsam einen Koffer mit über drei Kilogramm Goldschmuck entrissen zu haben. Anschließend flüchteten der Angeklagte und seine Mittäter mit einem Kraftfahrzeug vom Tatort. Der Geschädigte soll umgehend die Verfolgung mit einem PKW aufgenommen haben, um seinen Goldschmuck zurückzuerlangen....