Kategorie: Besonderer Teil StGB
Die goldene Brücke zurück in die Legalität? So wird von einigen der strafbefreiende Rücktritt beschrieben, der den Tätern die Möglichkeit bietet, von einer Straftat unter bestimmten Voraussetzungen zurückzutreten. Als goldene Brücke wird der Rücktritt teilweise beschrieben, da der Rücktritt nach einer Ansicht dem Täter einen Anreiz geben soll, die Tat aufzugeben, wodurch das Strafgesetzbuch (StGB) das Opfer schützt. Geregelt ist der Rücktritt in den §§ 24 und 31 StGB. Wegen Versuchs wird nach § 24 Abs. 1 StGB nicht bestraft, „[…] wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. Wird die Tat ohne Zutun des Zurücktretenden...
Eine Definition, die im Strafrecht zum Grundwissen gehört, ist die der „Körperlichen Misshandlung“ im Rahmen der Körperverletzung, § 223 StGB. §223 StGB (1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. § 223 umfasst zwei Varianten der Körperverletzung: Die körperliche Misshandlung (§ 223 I Var. 1) und die Gesundheitsschädigung (§ 223 I Var. 2). Beide Tatbestände bestehen selbständig nebeneinander, überschneiden sich jedoch oft. Definition: Eine körperliche Misshandlung ist jede üble und unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit...
Das Berufsverbot gemäß § 70 Strafgesetzbuch (StGB) stellt einen gravierenden Eingriff in die Berufsfreiheit dar. Es wird verhängt, um die Allgemeinheit oder einen bestimmten Personenkreis vor weiterer Gefährdung in Ausnutzung der Berufstätigkeit zu schützen. Angeordnet werden kann das Berufsverbot nach § 70 Abs. 1 StGB, wenn jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er unter Missbrauch seines Berufs oder Gewerbes oder unter grober Verletzung der mit ihnen verbundenen Pflichten begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt wurde, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist. Für eine Dauer von einem Jahr bis zu fünf Jahren kann das Berufsverbot angeordnet werden,...
Die Straßenverkehrsdelikte gemäß § 315 ff. Strafgesetzbuch (StGB) beschäftigen sowohl Praktiker als auch Studierende regelmäßig. Insbesondere der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr in der Fallgruppe des verkehrsfeindlichen Inneneingriffs ist ein Klausurklassiker. Wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gemäß § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet. Grundsätzlich erfasst die Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c StGB Eingriffe in den...
Früher konnte man sich auf das Amtsgericht Tiergarten in Berlin verlassen. Ermittlungsakten wurden ordentlich geführt und man konnte sich darauf verlassen, dass Schreiben vom Gericht – mit Ausnahme von Urteilen – richtig waren. Heute gehen Akten verloren und rechtliche und tatsächliche Bewertungen sind nicht zutreffend. In einem Verfahren wegen Unterschlagung erhielt ich heute folgendes Schreiben: Da meine Berufung erfolgreich war, konnte ich die Gebühren eines Wahlverteidigers, und nicht die Gebühren eines Pflichtverteidigers abrechnen. In diesem Fall ist die Zusicherung, dass ich keine Vorschüsse vom Mandanten erhalten habe, entbehrlich.
Wer sich bei Begehung der Tat (§ 16 StGB) keine Gedanken über den Beseitigungsaufwand gemacht hat, dem fehlt das zum Vorsatz erforderliche Wissenselement. Feststellungen im Urteil dazu sind nur entbehrlich, wenn der Tatvorsatz aufgrund des Substanzverletzungsumfangs oder der Funktionsbeeinträchtigung eindeutig ist. Zum Sachverhalt Die Angeklagte entfernte als Mitglied der „Letzten Generation“ am 22. Juni 2022 mit weiteren Mittätern vor dem Bundeskanzleramt eine dort verlegte Gehwegplatte und legte sie auf einen Rasenbereich neben der ursprünglichen Position. Dabei hat sich die Angeklagte keine Gedanken darüber gemacht, welcher Aufwand mit der Wiedereinsetzung der Platte verbunden ist. Das Amtsgericht hatte die Angeklagte wegen gemeinschädlicher...
Bei der Begehung mehrerer Straftaten wird nach § 54 Strafgesetzbuch (StGB) eine Gesamtstrafe gebildet. Wenn eine Einzelstrafe eine lebenslange Freiheitsstrafe ist, so wird als Gesamtstrafe auf lebenslange Freiheitsstrafe erkannt (Abs. 1 S. 1). In den anderen Fällen wird die Gesamtstrafe durch Erhöhung der verwirkten höchsten Strafe, bei Strafen verschiedener Art durch Erhöhung der ihrer Art nach schwersten Strafe gebildet (Abs. 1 S. 2). Nach Abs. 2 darf die Gesamtstrafe bei zeitigen Freiheitsstrafen fünfzehn Jahre nicht überschreiten. Ob die Festlegung der Gesamtstrafe auf 15 Jahre im vorliegenden Fall rechtsfehlerhaft ist, musste der Bundesgerichtshof (3 StR 466/23) in seinem Beschluss vom 20....