Kategorie: Besonderer Teil StGB
Als Reaktion auf mehrere tödlich verlaufene Autorennen im Straßenverkehr, darunter auch der populäre Kudammraser-Fall, bei welchem ein Autorennen in der Berliner Innenstadt zu dem Tod eines unbeteiligten Mannes geführt hatte, hatte der Gesetzgeber im August 2017 den Tatbestand des verbotenen Autorennens gemäß § 315d in das Strafgesetzbuch eingefügt. Die Teilnahme an einem Autorennen wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren und bei der Verursachung des Todes einer Person mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft. Konkret heißt es in § 315d StGB, dass bestraft wird, wer im Straßenverkehr ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt (Nr. 1) oder...
Im Examen wird gerne übersehen, dass es auch bei der Unterschlagung eine Qualifikation gibt. Die sogenannte veruntreuende Unterschlagung greift, wenn dem Täter die Sache anvertraut wurde. Doch wann spricht man von einem Anvertrauen im Sinne des Gesetzes? Wir helfen und wiederholen den Begriff im Rahmen unserer wöchentlichen Definitionsreihe. § 246 Abs. 2 StGB lautet: Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Definition: Anvertrauen ist die Hingabe oder das Belassen der Sache in dem Vertrauen, der Besitzer werde mit der Sache nur im Sinne des...
Ob eine Äußerung eine strafbare Beleidigung (§ 185 StGB) darstellt oder nicht, darüber gibt es unter den Beteiligten in aller Regel verschiedene Ansichten. Eine Beleidigung zeichnet sich dadurch aus, dass sie durch Kundgabe einer Missachtung einen anderen in dessen persönlicher Ehre herabwürdigt. Die Beleidigung ist in ihrem Wesen ein Angriff auf die persönliche Ehre eines Menschen. Schwieriger kann die Bewertung einer ersichtlich herabwürdigenden Äußerung aber werden, wenn der Adressat eine Personenmehrheit, eine juristische Person oder eine Behörde ist. Dann stellt sich die Frage, ob hier überhaupt ein Angriff auf einen Menschen vorliegt und ob Behörden oder andere staatliche Einrichtungen überhaupt...
In eine Körperverletzung im Sinne des § 223 StGB kann man unter Umständen einwilligen. So ist bei einem ärztlichen Eingriff der objektive Tatbestand der Körperverletzung gemäß § 223 StGB zunächst regelmäßig erfüllt. In § 223 StGB heißt es nämlich, dass derjenige bestraft wird, der eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt. Erst die ausdrückliche, stillschweigende, tatsächliche oder mutmaßliche Einwilligung eines Patienten rechtfertigt in der Regel den Eingriff und hat die Straflosigkeit des Arztes zur Folge. Auch in Sportwettkämpfen, insbesondere Kampfsportarten, werden den Teilnehmern nicht selten erhebliche Schmerzen durch ihre Gegner zugefügt, welche tatbestandlich als Körperverletzung zu werten...
Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken mit seinem Beschluss vom 07. Mai 2019 – 1 OLG 2 Ss 12/19 – noch einmal klargestellt und das Urteil des Amtsgerichts Landau in der Pfalz aufgehoben. Dabei schien die Verurteilung des Angeklagten wegen einer falschen Verdächtigung auf den ersten Blick durchaus nachvollziehbar.
Eben dieser Fall schien von § 306a Abs. 1 Nr. 1, § 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB erfasst zu sein. Entsprechend wertete das Landgericht die Tat als besonders schwere Brandstiftung und verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten. Im Revisionsverfahren wies der Generalbundesanwalt jedoch auf einen wichtigen Umstand hin, den das Landgericht außer Acht gelassen hatte.
Der Tatbestand der Hehlerei wird immer dann relevant, wenn man eine durch Diebstahl oder Raub entwendete Sache ankauft. So etwa, wenn man ein gestohlenes Smartphone ankauft, um sich oder einen Dritten zu bereichern. Dabei stellt die Tatbestandsvariante des Ankaufens lediglich einen Unterfall des Sichverschaffens dar. Was genau man unter das Sich-Verschaffen im Rahmen der Hehlerei gemäß § 259 StGB versteht, wollen wir im Rahmen unserer wöchentlichen Wiederholung erklären. § 259 StGB lautet: Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie...