Kategorie: Besonderer Teil StGB
Nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 des Strafgesetzbuches (StGB) wird wegen gefährlicher Körperverletzung mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, wer die Körperverletzung mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs begeht. Seitdem die Rechtsprechung klargestellt hat, dass auch ein Schuh ein gefährliches Werkzeug sein kann, neigen manche Gerichte dazu, jeden wuchtigen Tritt als eine gefährliche Körperverletzung einzustufen. So hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner Entscheidung vom 26.10.2016 – 2 StR 253/16 ein Urteil des Landgerichts Frankfurt zu überprüfen, in dem der Angeklagte der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen wurde. Der Angeklagte hatte einer anderen Person nach...
Die Straßenverkehrsdelikte, wie etwa der gefährliche Eingriff (§ 315b StGB), die Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) und die Unfallflucht (§ 142 StGB), haben eines gemeinsam: sie setzen ein Geschehen im öffentlichen Straßenverkehr voraus. Was zum Straßenverkehr gehört, ist ja allseits bekannt – wie man zumindest als Laie meinen würde. Aber in der Rechtsprechung gibt es immer wieder Entscheidungen, in denen der Begriff des Straßenverkehrs im Mittelpunkt steht, was ein aktueller Beschluss des Landgerichts (LG) Arnsberg vom 25. Oktober 2016 – 2 Qs 71/16 – zeigt. Gegen den Beschuldigten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach § 142...
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 12. Oktober 2016 – 1 StR 402/16 eine Entscheidung getroffen, die sicherlich in den nächsten Examenskampagnen eine Rolle spielen wird. Es geht um einen typischen Klassiker: die wichtige Abgrenzung zwischen Trickdiebstahl und Betrug. Was genau geschah: Der Angeklagte fragte einen Mann, ob er sich dessen Handy kurz ausleihen könne, um damit ein Telefonat zu führen. Der Mann zögerte nicht lange. Er legte die SIM-Karte des Angeklagten in sein Handy ein und übergab es dem Angeklagten zum Telefonieren, wobei er irrtümlich davon ausging, dass der Angeklagte ihm das Telefon nach dem Telefonat wieder...
Nach längerer Pause melden wir uns endlich mit unserer Definitionsreihe zurück. Thema dieses Beitrages ist die Aussetzung nach § 221 StGB, die eine nicht zu unterschätzende Rolle in strafrechtlichen Klausuren spielt. Denn in allen Fällen, in denen der Beschuldigte sich vom Handlungsort entfernt und eine verletzte Person zurücklässt oder schlicht eine Hilfeleistung unterlässt, ist kurz an die Aussetzung in Form des Im-Stich-Lassens eines hilflosen Menschen zu denken. Der Wortlaut des § 221 Abs. 1 Nr. 2 StGB lautet: Wer einen Menschen in einer hilflosen Lage im Stich läßt, obwohl er ihn in seiner Obhut hat oder ihm sonst beizustehen verpflichtet...
Es ist nicht selten, dass ein Haftbefehl aufgehoben werden muss, weil die strengen Voraussetzungen der §§ 112 ff. StPO nicht vorliegen. Erst kürzlich haben wir an dieser Stelle über zwei Entscheidungen berichtet, bei denen der Haftgrund der Fluchtgefahr genauer unter die Lupe genommen wurde. Nun hat das Kammergericht sich noch einmal ausführlich mit der Fluchtgefahr beschäftigt und eine lesenswerte Entscheidung zu den strengen Grundsätzen dieses Haftgrundes getroffen. Ausgangspunkt ist eine vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Berlin erhobene Anklage der Staatsanwaltschaft, in der dem Angeklagten 35 bandenmäßig begangene Fälle der Steuerhinterziehung sowie zwei Fälle der Anstiftung zu einer falschen Versicherung an...
Noch knapp zwei Monate und dann ist es schon wieder so weit – das Weihnachtsfest steht vor der Tür. Eine gute Gelegenheit, um mal wieder eine schöne Zeit mit der ganzen Familie zu verbringen. Doch was ist zu tun, wenn man befürchtet, mit der Familie ein schnarchend langweiliges und bedrückendes Weihnachten feiern zu müssen? Der vor dem Amtsgericht Rockenhausen angeklagte junge Mann hatte für dieses Problem eine vermeintlich gute Lösung. Er brachte zum gemeinsamen Weihnachtsfest bei seiner Mutter selbst gebackene Plätzchen mit, in die er Cannabis eingearbeitet hatte. Um die sonst immer so schlechte Stimmung auf der Weihnachtsfeier aufzuhellen, legte...
Es wird spannend – der zweite Senat des Bundesgerichtshofes (BGH) beabsichtigt wieder einmal, seine Rechtsprechung zu ändern. Dieses Mal geht es um nicht weniger als den durch die Rechtsprechung über Jahre modifizierten strafrechtlichen Vermögensbegriff, zu dem der zweite Senat einen sehr lesenswerten und interessanten Anfragebeschluss vom 01.06.2016 – 2 StR 335/15 verfasst hat. Würden sich die anderen Senate des BGH der Rechtsansicht des zweiten Senats anschließen, so würde der verbotene Besitz von Drogen zukünftig nicht mehr unter den Vermögensbegriff fallen. Das hätte zur Folge, dass das Erpressen oder betrügerische Erlangen von Betäubungsmitteln kein Vermögensdelikt mehr erfüllen würde. Allein Verstöße gegen...