Kategorie: Besonderer Teil StGB

Keine Urkundenfälschung beim Fahren mit einem abgelaufenen Versicherungskennzeichen

Kleinkrafträder brauchen, im Gegensatz zum Auto, keine Zulassung. Wer einen Roller, ein Mofa oder ein Moped fahren will, benötigt aber ein gültiges Versicherungskennzeichen. Das Versicherungskennzeichen bestätigt, dass ein Versicherungsvertrag für das jeweilige Jahr vorliegt. Doch was passiert, wenn man ohne oder mit einem abgelaufenen Versicherungskennzeichen fährt? Zumindest macht man sich nicht wegen Urkundenfälschung strafbar, wie das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in seinem Beschluss vom 19.05.2016 – 2 OLG 4 Ss 158/15 entschieden hat. Der Angeklagte hatte an einem nicht angemeldeten Motorroller ein für das Jahr 2009 gültiges Versicherungskennzeichen angebracht. An sich unproblematisch, wenn der Angeklagte den Motorroller nur im Gültigkeitszeitraum genutzt hätte....

Höhere Strafe beim Schwarzfahren hat keine Wirkung

Wer hätte das Gedacht – höhere Strafen haben keine Auswirkung auf das Schwarzfahren! In der Kriminologie gibt es die Ansicht, dass hohe Strafen abschrecken. Obwohl in Amerika viele Menschen in Todeszellen sitzen, werden weiterhin Straftaten begangen. Nicht nur am oberen Ende der Kriminalität versagt die Abschreckung. Auch beim Schwarzfahren hat die Erhöhung der Strafe von 40,00 € auf 60,00 € keine Auswirkungen gezeigt. Nach einem Bericht von rp-online soll die Anzahlt der Schwarzfahren nach Erhöhung des Beförderungsentgeltes nicht zurückgegangen sein, vielmehr sollen genauso viele Menschen beim Schwarzfahren erwischt worden sei. Neben dem Erhöhten Beförderungsentgelt droht noch eine Anzeige wegen Beförderungserschleichung...

Neues zum Urkundenbegriff: einfache Urteilsabschrift ist keine Urkunde

Heute heißt es wieder: Examenskandidaten und Liebhaber skurriler Fälle aufgepasst! Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hatte vor einigen Monaten darüber zu entscheiden, ob eine einfache Urteilsabschrift die Merkmale einer Urkunde im Sinne des § 267 StGB erfüllt. Über den Fall dazu wurde viel geschrieben, wohl gerade weil auf der Anklagebank ein Rechtsanwalt saß. Dieser war anscheinend arbeitstechnisch überlastet und konnte seinen Mandanten deshalb wenig bis gar nicht vertreten. Auf mehrmalige Nachfragen seines Mandanten, wie es denn um seinen Fall bestellt sei, fälschte der Rechtsanwalt eine einfache Urteilsabschrift, um seine vermeintlich getane Arbeit zu beweisen. Sein Mandant sollte glauben, dass schon ein...

Die Selbstbedienungstankstelle und ihre Probleme – ein Überblick

Die Selbstbedienungstankstelle, an der getankt aber nicht bezahlt wird, ist ein absoluter Examensklassiker. Nicht umsonst, denn der auf den ersten Blick einfach scheinende Fall bringt eine Reihe von Problemen mit sich, bei denen der Teufel im Detail steckt. Da kann es schon mal passieren, dass man die eine oder andere Einzelheit übersieht und sich bei der Einordnung zwischen Diebstahl, Unterschlagung und Betrug verzettelt oder den Versuch als Vollendung qualifiziert. Umso schöner ist es, dass ein solcher Fall mal wieder vom Bundesgerichtshof (BGH) entschieden wurde (Beschluss vom 13.01.2016 – 4 StR 532/15). In dem zu verhandelnden Fall wurde der Angeklagte vom...

BGH zur Einschränkung des Notwehrrechts aufgrund eines krassen Missverhältnisses zwischen Angriff und Verteidigungshandlung

Das Notwehrrecht ist ein beliebtes Examensthema. Den Schwerpunkt der Prüfung bildet dabei oft die Gebotenheit der Verteidigungshandlung, die von der Rechtsprechung durch zahlreiche Fallgruppen eingeschränkt wird. Ob Absichtsprovokation, Näheverhältnis, Schuldunfähigkeit oder krasses Missverhältnis – liegt eine dieser Fallgruppen vor, so gilt in der Regel der Slogan „Schutzwehr statt Trutzwehr“. Was genau unter den Fallgruppen zu verstehen ist, wird von der Rechtsprechung stetig weiterentwickelt. So auch in dem Beschluss vom 12.04.2016 – 2 StR 523/15, in dem sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Fallgruppe des krassen Missverhältnisses zwischen Angriff und Verteidigungshandlung zu beschäftigen hatte. In dem zu verhandelnden Fall hatte der...

Durchgeknallt und geisteskrank – Schmähungen und Meinungsfreiheit vor dem Bundesverfassungsgericht

Im Kampf um das Recht geht es nicht immer kuschelig zu – ganz im Gegenteil. Der Kampf ist oftmals lang, zäh, ungemütlich und nicht selten wird er persönlich. Diese Erfahrung musste auch eine Staatsanwältin in Berlin machen, die von einem Strafverteidiger als „durchgeknallte, widerwärtige, boshafte, dümmliche und geisteskranke Staatsanwältin“ bezeichnet wurde. Der Strafverteidiger äußerte sich in einem Telefongespräch mit einem Journalisten derart über die Staatsanwältin, die für seinen Mandanten zuvor einen Haftbefehl beantragt hatte. Der Fall ging nicht nur durch die Medien, sondern auch durch alle Instanzen und landete sogar beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG), das nun eine interessante und bedeutende Entscheidung...