Kategorie: Besonderer Teil StGB

Regelbeispiele beim Diebstahl – das Merkmal der „anderen Schutzvorrichtung“

Der Diebstahl gehört zu den Delikten, die in einer Klausur und auch in der Praxis sitzen müssen. Gut macht es sich auch, wenn man die Regelbeispiele des § 243 StGB beherrscht und in einer Klausur prüfen kann. Denn hier zeigt sich, wer beim Lernen von Definitionen und Fallgruppen besonders fleißig war. Wir helfen dabei natürlich gerne und stellen heute den Begriff der „anderen Schutzvorrichtung“ vor, der sich bei den Regelbeispielen des Diebstahls findet. Aber zuerst einmal der Wortlaut des § 243 Abs. 1 Nr. 3 StGB zur Erinnerung: In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten...

Wein verschütten darfst du nicht, sonst kommst du vor das Amtsgericht.

Vor dem Amtsgericht werden ja hin und wieder Fälle verhandelt, die einem die Tränen in die Augen treiben. Manchmal weiß man allerdings nicht so recht, ob man über den angeklagten Sachverhalt aus Freude oder aus Trauer weinen soll. In der vergangenen Woche konnte man eine solche Situation auch vor dem Amtsgericht Tiergarten miterleben. Der Anklagevorwurf: Versuchte Sachbeschädigung. Der Angeklagte soll bei einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung den Wein aus seinem Glas in Richtung des Podiums geschüttet haben, um seinen Unmut über die Redner und deren Meinungen auszudrücken. Getroffen wurde niemand. Auch konnte der Wein vom Boden vollständig entfernt werden. Ein Schaden entstand...

Ich will doch nur spielen – Mann gibt Freundin Betäubungsmittel in den Tee, um mit seinen Kumpels zocken zu können

Wie die Online-Ausgabe von Der Westen berichtet und die einschlägigen Fachmagazine (Chip, GameZone, PC Games) dankbar zitieren, wurde in Castrop-Rauxel ein Mann wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt, weil er seiner Freundin nicht näher benannte Betäubungsmittel in den Tee gegeben habe soll, nachdem sie nach langer Arbeitsschicht müde nach Hause kam und vermutlich eher schlafen wollte, als ihrem Freund und dessen Kumpels beim Zocken zuzuschauen. Infolge des Betäubungsmittels habe die Freundin bis zum nächsten Tag um 12 Uhr durchgeschlafen und sei auf der Fahrt zur Arbeit am nächsten Tag mehrfach eingenickt. Welchen Anteil die 10-Stunden-Schicht daran hatte, wurde vor dem Amtsgericht offenbar...

Reform der Tötungsdelikte bedeutet nicht Abschaffung von Mord und Totschlag

Gut ein Jahr nach ihrer Einsetzung hat die Expertenkommission zur Reform der Tötungsdelikte am 29. Juni 2015 ihren rund 900 Seiten starken Abschlussbericht dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz überreicht. Bundesjustizminister Maas hat angekündigt, noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Neuregelung der Tötungsdelikte (§§ 211 ff. StGB) vorsieht. Die gesamte Debatte sorgt bei vielen Menschen für Verwunderung oder für Unverständnis. Einige befürchten, dass es den Tatbestand „Mord“ in Zukunft nicht mehr geben wird und dass höchst verwerfliche Tötungen zukünftig nicht mehr mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft werden sollen. Dem ist nicht so. Nachfolgend sollen die wichtigsten Punkte...

Mord en miniature

Im Polizeiruf vom 28. Juni 2015 wird in einem Waldstück bei München die Leiche der Möbelfabrikantin Hoffer und die ihres Hundes gefunden. Obwohl die Leiche teilweise entkleidet ist, schließt der Rechtsmediziner ein Sexualdelikt aus. Die Kommissare Hanns von Meuffels (Matthias Brandt) und Constanze Hermann (Barbara Auer) finden bald heraus, dass sich ein Motiv für den Mord an der Unternehmerin aber auch aus ihrem beruflichen oder privaten Umfeld ergeben könnte. Hoffer plante, den Betrieb ins Ausland zu verkaufen, wodurch die Mitarbeiter in Bayern ihren Job verloren hätten. Ein Mord zum Erhalt des eigenen Arbeitsplatzes würde mit Sicherheit als niedriger Beweggrund bewertet...

Wenig begeistert vom Geisterbahnhof

Auch der Stuttgarter Tatort vom 21. Juni 2015 hat das Strafrecht mit der Politik in Verbindung gebracht. Diesmal ging es um das Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 – einem weiteren Millionengrab neben dem BER. Und wen hätte es gewundert, auch in diesem Tatort wurden politische Funktionäre aufgrund der verschiedenen Interessen bedroht oder sogar umgebracht. Die Leiche eines indischen Investors wird in einem Koffer gefunden. Den Kommissaren Thorsten Lannert (Richy Müller) und Sebastian Bootz (Felix Klare) wird bald klar, dass an dieser Sache mehr hängt, als nur ein Mord, der bei einem solchen Umgang mit einer Leiche regelmäßig vorliegt. Und tatsächlich – auch...