Kategorie: Besonderer Teil StGB
Der Vorwurf Exhibitionismus ist selten ruhmreich. In einem Verfahren vor dem Amtsgericht Leer lässt sich ein Angeklagter nach einem Bericht der Berliner Zeitung gerichtsmedizinisch untersuchen. Es soll seine Penislänge bestimmt werden. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, als Paketzusteller ein Paket mit heraushängendem Penis zugestellt zu haben. Der Angeklagte hat sich eingelassen, dass seine Penis aufgrund der Länge nicht in der Lage sei, aus der Hose zu hängen. Nun muss er untersucht werden. Ein Fehler hat sich im Artikel der Berliner Zeitung eingeschlichen. Welcher ist es nur? Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin Kreuzberg
Als Urkunde bekannt ist im Allgemeinen ein Schriftstück, das jemandem eine besondere Leistung bescheinigt. Oft sind Urkunden reich verziert und mit besonders schöner Handschrift geschrieben. Urkunden werden den Siegern bei Sportwettkämpfen überreicht oder auch Bundesrichtern bei ihrer Ernennung. Das Fälschen einer Urkunde wird gemäß § 267 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wegen Urkundenfälschung kann sich auch strafbar machen, wer eine BahnCard 100 selbst herstellt, um einen nicht unerheblichen Preisnachlass bei Fahrten mit der Deutschen Bahn zu erhalten. Denn obwohl die BahnCard 100 kein Schriftstück aus Papier ist und auch eher selten bei Sportwettkämpfen überreicht wird,...
Ein Gastbeitrag von Cynthia Lange, Universität Potsdam: Kündigt der Täter im Rahmen eines gegen ihn geführten Ermittlungsverfahrens den Beamten an, sie und alle am Verfahren beteiligten Personen umzubringen, um auf das Ermittlungsverfahren Einfluss zu nehmen und die Beamten zumindest zeitweise von weiteren Ermittlungen abzuhalten, ist er wegen versuchter Nötigung nach §§ 240, 22, 23 StGB strafbar. Die mitverwirklichte Bedrohung nach § 241 StGB tritt hinter dem Versuch der Nötigung zurück. In seiner Entscheidung vom 8. April 2014 (BGH 1 StR 126/14) befasste sich der BGH mit dem Konkurrenzverhältnis von versuchter Nötigung und Bedrohung auf Tatbestands- sowie Rechtsfolgenseite. In dem der Entscheidung...
In seinem Urteil vom 20.4.2014 – 3 StR 424/13 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass ein unmittelbares Ansetzen zur Begehung eines das Mordmerkmal der Grausamkeit erfüllenden Tötungsdelikts auch dann schon vorliegen kann, wenn der Täter das Opfer in Tötungsabsicht in seine Gewalt bringt und dieses vor der finalen Tötungshandlung über einen längeren Zeitraum quälen will. In dem zu verhandelnden Fall hatte der Angeklagte die Geschädigte nach einem Streitgespräch daran gehindert, seine Wohnung zu verlassen und sodann beschlossen, sie durch anhaltendes Würgen zu quälen, bevor er sie letztendlich töten wollte. Er würgte sie vielzählige Male und lockerte dann seinen Griff, um die...
Die gerade zu Ende gegangene Fußball-WM sorgte wieder einmal dafür, dass in Deutschland das Wettfieber ausbrach. Egal ob bei der Arbeit, bei einschlägigen Wettbörsen oder privat – überall wurde gewettet, wer denn nun die WM gewinnt. Ein Grund mehr, sich mit der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Sportwetten auseinanderzusetzen. Nach der bisherigen Rechtsprechung erklärt derjenige, der einen Wettvertrag abschließt, konkludent, dass er die der Wette zu Grunde liegende Begegnung nicht manipuliert hat. Hat der Wettende dies etwa durch die Bestechung von Spielern oder Schiedsrichtern doch getan, so begeht er einen Betrug nach § 263 Abs. 1 StGB. Anders ist...
Gabi Uhl hält seit 1997 Brieffreundschaften in die USA. Diese dienen jedoch weniger der Auffrischung ihrer Englischkenntnisse, sondern sind vielmehr psychologische und emotionale Unterstützungen für Menschen, zu denen niemand mehr steht. Gabi Uhls Brieffreunde sind zum Tode Verurteilte. Auf Spiegel Online findet man heute einen lesenswerten Beitrag von Gesa Fritz über die Brieffreundschaften, Gabi Uhls Reisen in die Justizvollzugsanstalten und ihre Begleitung der Inhaftierten bis in den Tod, der mit dem Satz beginnt: Es sieht alles danach aus, dass Gabi Uhl am 10. September 2014 ihren Brieffreund verlieren wird.
Die Berliner Verkehrsbetriebe ziehen momentan kräftig die Zügel an. Gerade bei Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, nach dem Umsteigen und auf längeren Fahrten hat man derzeit gute Chancen gleich mehrfach in den Genuss einer Kontrolle zu kommen. Zusätzlich zeigt die BVG inzwischen auch wenig Nachsicht mit mehrfach ohne Fahrausweis angetroffenen Nutzern. Wer 3x beim Schwarzfahren erwischt wird, muss seit einiger Zeit regelmäßig mit einer Strafanzeige und Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen Beförderungserschleichung nach § 265a StGB rechnen. Soweit die Kontrolldichte die notorisch klammen Kassen der öffentlichen Verkehrsanbieter erfreuen mag, ist sie für den redlichen Fahrgast hingegen oftmals ein Ärgernis. Insbesondere der neueste ‚Clou‘ der Verkehrsbetriebe mutet bedenklich an....