Kategorie: Besonderer Teil StGB
Was unterscheidet den minder schweren Fall des Totschlags nach § 213 StGB vom Totschlag nach § 212 Abs. 1 StGB? Der § 213 StGB enthält zwei Alternativen, die einen Totschlag zu einem minder schweren Fall des Totschlags machen. Nach der ersten Alternative liegt ein minder schwerer Fall vor, wenn jemand ohne eigene Schuld durch eine ihm oder einem Angehörigen zugefügte Misshandlung oder schwere Beleidigung von dem getöteten Menschen zum Zorn gereizt und hierdurch auf der Stelle zur Tat hingerissen wurde. Für diese Alternative ist also eine Provokation entscheidend. Nach der zweiten Alternative liegt ein minder schwerer Fall des Totschlags vor,...
Im dreizehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (StGB) sind Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung geregelt. Auch der sexuelle Missbrauch von Kindern ist im § 176 Abs. 1 StGB normiert und wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. Diesem liegen drei Alternativen zugrunde: Die erste Alternative, nach dem bestraft wird, wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren vornimmt oder an sich von einem Kind vornehmen lässt. Nach der zweiten Alternative hat sich derjenige strafbar gemacht, der ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einer dritten Person vornimmt oder von einer dritten Person an sich vornehmen lässt. Nach der...
Mörder ist, wer einen Menschen tötet und dabei ein Mordmerkmal verwirklicht (§ 211 StGB). Eines der Mordmerkmale ist das des gemeingefährlichen Mittels. Darunter werden solche verstanden, die geeignet sind, in der konkreten Tatsituation eine unbestimmte Mehrzahl von Menschen an Leib und Leben zu gefährden und deren Wirkungsweise der Täter nicht sicher beherrschen kann. In seinem Beschluss vom 10. November 2022 musste sich der Bundesgerichtshof (4 StR 192/22) mit dem Mordmerkmal der Tötung mit einem gemeingefährlichen Mittel beschäftigen und dieses von der Mehrfachtötung abgrenzen. Der Angeklagte im hiesigen Fall fuhr mit seinem Auto mit erhöhter Geschwindigkeit in die Menschenmenge des Rosenmontagszugs,...
Die schwersten Straftaten im Strafgesetzbuch (StGB) stellen Mord (§ 211 StGB) und Totschlag in besonders schweren Fällen (§ 212 Abs. 2 StGB) dar. Für die Bestimmung, ob es sich um Mord oder Totschlag handelt, kommt es auf die Mordmerkmale an. Daher gehört das Verständnis der Mordmerkmale zum Grundlagenwissen für angehende Juristen dazu. Zu den Mordmerkmalen gehören unter anderem das Mordmerkmal der Heimtücke und das der niedrigen Beweggründe. In seinem Beschluss vom 25. Januar 2023 musste sich der Bundesgerichtshof (6 StR 163/22) mit diesen in Bezugnahme auf den Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung nach § 261 StPO beschäftigen. Dieser legt fest,...
Wer einen Menschen aus niedrigen Beweggründen tötet, macht sich des Mordes nach § 211 StGB strafbar. Dieser Paragraph regelt den Mord und normiert zudem die verschiedenen Mordmerkmale. Doch was unter niedrigen Beweggründen zu verstehen ist, erklärt er nicht. Niedrige Beweggründe sind solche, die sittlich auf tiefster Stufe stehen, durch hemmungslose, triebhafte Eigensucht bestimmt sind und deshalb besonders verwerflich und verachtenswert sind. Die Motive müssen demnach menschlich nicht verständlich und Ausdruck der niedrigen Gesinnung sein. In seinem Beschluss vom 6. Dezember 2022 hat sich der Bundesgerichtshof (5 StR 479/22) mit der Frage beschäftigt, ob im hiesigen Fall das Mordmerkmal der niedrigen...
Raub ist eine Straftat, die durch Gewalt oder Drohung gegen eine Person begangen wird, um diese zur Herausgabe von fremdem Eigentum zu zwingen. Im deutschen Strafrecht gilt Raub als ein Verbrechen, das mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet wird. Geregelt ist er im § 249 StGB, an den sich im § 250 StGB der schwere Raub anschließt. Der Raub besteht zum einen aus den Merkmalen des Diebstahls, enthält zudem aber auch ein qualifiziertes Nötigungsmittel der Gewalt gegen eine Person oder der Drohung mit einer gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben. Eine der Voraussetzungen des Raubes ist die Wegnahme,...
Im Strafverfahren können verschiedenste Beweismittel eingesetzt werden. Sie können in Personen- und Sachbeweise unterteilt werden. Zu den Personenbeweisen zählen Zeugenaussagen und das Geständnis des Täters. Sachbeweise sind dagegen Spuren, Gutachten und Tatmittel. Eines der gebräuchlichsten Beweise ist der Zeugenbeweis, der aber durch Falschaussagen und allgemein durch eine fragliche Glaubwürdigkeit nicht selten zu Problemen führt. Mit der Wiedererkennung des Angeklagten durch einen Zeugen hat sich der Bundesgerichtshof (6 StR 516/22) in seinem Beschluss vom 8. Februar 2023 beschäftigt. Der Angeklagte im vorliegenden Fall wurde wegen räuberischer Erpressung, Diebstahls sowie Körperverletzung unter Einbeziehung anderweitig erkannter Strafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren...