Der Begriff der Gewaltanwendung bei einem einfachen Raub
Der Raub ist ein absoluter Klassiker in strafrechtlichen Klausuren. Der einfache Raub gemäß § 249 StGB verbindet den Diebstahl mit der qualifizierten Nötigung und schützt neben dem Eigentum und Gewahrsam einer Sache auch die freie Willensentschließung und -betätigung einer Person. Für die Begehung eines Raubes ist erforderlich, dass der Täter zum Zwecke der Wegnahme die qualifizierten Nötigungsmittel der Gewalt gegen eine Person oder die Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben einsetzt. Mit der Frage, welche Anforderungen an den Begriff der „Gewalt“ i.S.d. § 249 StGB zu stellen sind, musste sich auch der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 18....