Kategorie: Räuberische Erpressung

Gemeinsam ist nicht immer gleich „gemeinschaftlich“ im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB

Stellen wir uns vor, dass sich mehrere Personen zusammenschließen und dann gemeinsam eine Körperverletzung begehen. Ist das jetzt eine gemeinschaftlich begangene Körperverletzung? Das kommt, wie es unter Juristen so oft heißt, ganz auf die Umstände an. Die gemeinschaftlich begangene Körperverletzung ist in § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB geregelt und hat als Qualifikation der „einfachen“ Körperverletzung nach § 223 StGB einen erhöhten Strafrahmen. Während bei der Körperverletzung nach § 223 StGB eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder auch eine Geldstrafe verhängt werden kann, ist die maximale Strafandrohung der gefährlichen Körperverletzung nach § 224 StGB doppelt so hoch. Hier...

Der Klassiker – Verwenden vs. Beisichführen einer Waffe

Ein absoluter Klassiker in Strafrechtsklausuren ist der schwere Raub nach § 250 StGB. Doch nicht nur in der Theorie spielt diese Norm eine große Rolle. Auch in der Praxis kommt es nicht selten vor, dass bei einem Raub eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug eingesetzt wird. Für die Höhe der Strafe ist entscheidend, ob das Tatmittel lediglich mitgeführt oder tatsächlich verwendet wird. Während das Beisichführen einer Waffe bzw. eines gefährlichen Werkzeugs gemäß § 250 Abs. 1 Nr. 1a StGB mit einer Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren geahndet wird, gibt es beim Verwenden eines solchen Tatmittels gemäß § 250 Abs. 2...

Bitte mit Vorspiel

Gustav Geiz konnte es nicht besser wissen, denn zum Zeitpunkt der Tat – wir schreiben den 16. Juni 1997 – war an die 1. Staffel von How I met your Mother noch nicht zu denken. Deren 18. Folge lautet im Orignial: Nothing Good Happens After 2 A.M. – Nichts Gutes passiert nach 2 Uhr Morgens. Wenn es zwei Uhr morgens ist, kann man nur einen Rat geben: Geh nach Hause. Gustav Geiz ging nicht nach Hause, sondern erreichte gegen 02:30 Uhr den „Kontakthof“ eines Bordells in Hamm und sprach die dort als Prostituierte tätige Karla Käuflich, sein späteres Opfer an....