Laserpointer-Angriff auf Polizeihubschrauber: Gefängnisstrafe ohne Bewährung
Immer wieder wird berichtet, dass Luftfahrzeuge mit Laserpointern angegriffen und die Piloten dadurch geblendet werden. Eine solche Laserpointer-Attacke stellt regelmäßig einen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr gemäß § 315 StGB dar. Das Gesetz sieht für einen solchen Eingriff eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Das Amtsgericht Zossen hat den Angeklagten wegen eines Laserpointer-Angriffs auf einen Polizeihubschrauber zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt und die Vollstreckung der Strafe aus Gründen der Generalprävention nicht zur Bewährung ausgesetzt – Urteil vom 31. Mai 2017 – 10 Cs 486 Js 41755/16 (171/17). Nach den Feststellungen des Amtsgerichts fühlte sich...