Kategorie: Schwarzfahren; § 265a StGB
Ab dem 01. Juli 2015 gilt bundesweit: Schwarzfahrer zahlen 60 €. In Berlin ist diese Umstellung von 40 € auf 60 € pünktlich in Kraft getreten. In München hat sie sich etwas verzögert, wie kürzlich auf diesem Bild gut zu sehen war. Auch in Hamburg kommt die Umstellung mit leichter Verspätung, nämlich ab dem 01. August 2015. Jedoch wird hier mittlerweile ausdrücklich auf das erhöhte Beförderungsentgelt für Schwarzfahrer hingewiesen – und zwar so, als sei es eine lang ersehnte Neuheit: Doch nicht nur die 60 € der Verkehrsbetriebe kommen auf den Schwarzfahrer zu, sondern gegebenenfalls auch ein Strafverfahren. Denn Schwarzfahren...
Auch in München ist Schwarzfahren kein Kavaliersdelikt. Damit das auch wirklich jeder gut versteht, hat man in den Zügen sogar mehrsprachige Hinweisschilder angebracht: Sehr gelungen ist allerdings bereits die deutschsprachige Version der mahnenden Tafel: „Wenn Sie die Verkehrsmittel im MVV ohne gültigen Fahrausweis benutzen, wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 40 € fällig. Egal, ob Sie keine Fahrkarte besitzen oder einfach nicht gestempelt haben. Welche Gründe Sie auch vorbringen: Glauben Sie uns, es gibt keine Ausrede, die wir noch nicht gehört haben. Wir kennen sie alle und keine zieht. Zusätzlich zu den in § 7 genannten 40 € behalten wir es uns vor, Ihr Schwarzfahren...
soll man nun die 40,00 € Strafe zahlen? Ein Erfahrungsbericht auf taz.de zeigt auf, dass man beim Schwarzfahren nur starke Nerven braucht. Um die 40,00 € Strafe kommt man nach diesem Bericht herum. Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin Kreuzberg
Lieber einen geliehenen als gar keinen Fahrschein: Spaßbremse: Wir raten aus beruflicher Erfahrung von der Fahrt mit einem privat erworbenen Fahrschein ab. Ob man tatsächlich einen Original-Fahrschein in den Händen hält, erkennt letztlich nur das geschulte Auge des Kontrolleurs.
Die Berliner Verkehrsbetriebe ziehen momentan kräftig die Zügel an. Gerade bei Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, nach dem Umsteigen und auf längeren Fahrten hat man derzeit gute Chancen gleich mehrfach in den Genuss einer Kontrolle zu kommen. Zusätzlich zeigt die BVG inzwischen auch wenig Nachsicht mit mehrfach ohne Fahrausweis angetroffenen Nutzern. Wer 3x beim Schwarzfahren erwischt wird, muss seit einiger Zeit regelmäßig mit einer Strafanzeige und Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen Beförderungserschleichung nach § 265a StGB rechnen. Soweit die Kontrolldichte die notorisch klammen Kassen der öffentlichen Verkehrsanbieter erfreuen mag, ist sie für den redlichen Fahrgast hingegen oftmals ein Ärgernis. Insbesondere der neueste ‚Clou‘ der Verkehrsbetriebe mutet bedenklich an....
Das Schwarzfahren in öffentlichen Verkehrsmitteln wird bereits mit einem erhöhten Beförderungsentgelt in Höhe von 40,00 € sanktioniert. Zudem wird das Schwarzfahren als Beförderungserschleichung nach § 265a StGB gern auch mal strafrechtlich verfolgt. Zumindest auf der Einnahmenseite geht da doch sicher noch mehr .. dachte und kann sich das Bundesverkehrsministerium nun durchaus auch vorstellen. Im Gespräch ist eine Erhöhung auf zukünftig 60,00 €. Begründet wird dies zum einen mit der Unfairness, die in diesem Bereich stattfinde, zum anderen wird immer wieder auf die wirtschaftlichen Verluste der Verkehrsanbieter hingewiesen. Dabei stellt sich natürlich die Frage nach dem tatsächlichen Schaden pro Schwarzfahrt. Selbst wenn man das erhöhte Beförderungsentgelt als...
Wahrscheinlich sind die meisten regelmäßigen Nutzer von Bus und Bahn schon einmal schwarzgefahren. Wenn man erwischt wird, droht zunächst die Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes. Wem dieses Risiko zu hoch ist, kann nach einem Bericht der Berliner Zeitung wenigstens in Stockholm eine Versicherung abschließen, die zahlt, wenn man beim Schwarzfahren erwischt worden ist. Vorsicht ist aber in Deutschland geboten, da das Schwarzfahren auch eine Leistungserschleichung und damit eine Straftat darstellt. Wahrscheinlich würde ein deutscher Strafrichter beim Vorliegen einer derartigen Versicherung auf ein vorsätzliches Schwarzfahren schließen. Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin-Kreuzberg www.schwarzfahren-berlin.de