Kategorie: Schwarzfahren; § 265a StGB
Schon der letzte Beitrag hat sich mit Voraussetzungen des Schwarzfahrens beschäftigt. Wer diesen gelesen hat, wird daher wissen, dass das Strafgesetzbuch den Begriff des Schwarzfahrens besser als Erschleichen von Leistungen kennt. Doch was bedeutet eigentlich Erschleichen im Zusammenhang mit der Beförderung durch Verkehrsmittel und welche Fälle werden davon erfasst? Das klären wir in unserer heutigen Wiederholung. §265a StGB lautet wie folgt Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu...
Vor allem hier in Berlin kennt jeder diese Situation: Man sitzt oder steht in der stickigen und überfüllten Bahn, es ist Montagmorgen und Anfang des Monats. Die Türen gehen zu und eine Stimme ruft „Guten Morgen die Herrschaften, einmal die Fahrscheine zur Kontrolle bitte“. Die BVG hat also wieder Kontrolleure in den Großstadtdschungel geschickt, die überprüfen sollen, ob auch alle Fahrgäste ihre neue Monatskarte gekauft haben. Und ehe man sich versieht wird auch schon jemand aus dem Verkehr gezogen, der das Monatsticket nicht in den Tiefen seiner Tasche finden konnte. Ist das nun ein typischer Fall des Schwarzfahrens, der unter...
Für viele ein Volkssport mit bösem Erwachen. Schwarzfahren kann zu einer strafrechtlichen Verurteilung führen. Spätestens mit Erhalt der polizeilichen Vorladung, wird einem bewusst, dass man eine Straftat – Beförderungserschleichung – begangen hat. Nach einem Bericht der Berliner Zeitung wurden in Berlin im vergangenen Jahr 500.000 Schwarzfahrer erwischt. Die S-Bahn erstattet mittlerweile beim dritten Schwarzfahren eine Strafanzeige wegen Beförderungserschleichung. Das Strafgesetzbuch sieht für das Schwarzfahren als Strafe Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor. Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin-Kreuzberg www.schwarzfahren-berlin.de
Nach der Überschrift könnte man meinen, die Sozialprävention im Knast soll verbessert und den Inhaftierten durch Ausbildung eine bessere Zukunft ermöglicht werden. So ist es aber nicht. Vielmehr werden nach einem Bericht der Berliner Zeitung neue Justizmitarbeiter für Berliner Gefängnisse gesucht. In der JVA Moabit sind fast 1000 Menschen inhaftiert, wobei sich fast die Hälfte nach dem Bericht in Untersuchungshaft befindet und ein Großteil des Restes kurze Freiheitsstrafe z.B. wegen Schwarzfahrens oder Fahren ohne Fahrerlaubnis verbüßt. Rechtsanwalt Dietrich, Anwalt für Strafrecht aus Berlin Kreuzberg
Nach einem Bericht der Berliner Zeitung plant der öffentliche Nahverkehr die Strafen für das Schwarzfahren anzuheben. Derzeit kostet einmal Schwarzfahren in Berlin 40,00 €. Nach Auffassung des Nahverkehrsverbundes wirkt dieser Betrag nicht abschreckend. Hierbei wird aber ausgeblendet, dass das Schwarzfahren auch eine Straftat und zwar die Leistungserschleichung gem. § 265 a StGB darstellt. Nach § 265 a StGB macht sich strafbar, wer die Beförderung durch ein Verkehrsmittel in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten. Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Wer durch diese Strafe nicht abgeschreckt wird, wird sich auch nicht von einer Erhöhung des bereits...
Als ich heute mal mit dem Bus der BVG (für die Nichtberliner: Berliner Verkehrsbetriebe) unterwegs war, wollte ich mir mit einem fünf Euroschein eine Fahrkarte kaufen. Statt diesen Schein gleich zu sichern, griff der Busfahrer zu seinem Geldscheinüberprüfungsstift und wischte diesen über meine fünf Euronote. Erst als ihm das Ergebnis seiner Untersuchung gefallen hatte, zog er den Geldsein ein und übergab mir meinen Fahrausweis. Als ob ich fünf Euroscheine fälschen würde! Dann ja lieber Schwarzfahren. Ich fühlte mich danach ein wenig gekränkt. Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin