Kategorie: sexueller Missbrauch von Kindern
Das Jugendstrafrecht, welches im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt ist, kennt andere Sanktionen als das Erwachsenenstrafrecht. So werden meist mildere Eingriffsmöglichkeiten eingesetzt. Doch auch im Jugendstrafrecht kann es unter bestimmten Voraussetzungen zu Gefängnisstrafen kommen. Die Jugendstrafe ist im § 17 JGG geregelt und stellt die härteste Sanktion im Jugendstrafrecht dar. Sie kommt dann zum Einsatz, wenn Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel nicht ausreichen und auch nur dann, wenn die Schwere der Schuld oder eine schädliche Neigung beim Jugendlichen vorliegt. Ob die Voraussetzungen für eine Jugendstrafe im gegenständlichen Fall vorliegen, hat der Bundesgerichtshof (3 StR 56/23) in seinem Beschluss vom 29. Juni 2023 entschieden. Im...
Im dreizehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (StGB) sind Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung geregelt. Auch der sexuelle Missbrauch von Kindern ist im § 176 Abs. 1 StGB normiert und wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. Diesem liegen drei Alternativen zugrunde: Die erste Alternative, nach dem bestraft wird, wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren vornimmt oder an sich von einem Kind vornehmen lässt. Nach der zweiten Alternative hat sich derjenige strafbar gemacht, der ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einer dritten Person vornimmt oder von einer dritten Person an sich vornehmen lässt. Nach der...
Der Begriff der sexuellen Handlung ist im § 184h Nr. 1 StGB geregelt. Demnach sind sexuelle Handlungen nur solche, die im Hinblick auf das jeweils geschützte Rechtsgut von einiger Erheblichkeit sind. In seinem Beschluss vom 3. Mai 2022 musste der Bundesgerichtshof (3 StR 481/21) diese Begriffsbestimmung der sexuellen Handlung konkretisieren. Im vorliegenden Fall lebte der Angeklagte mit seiner Ehefrau und deren Sohn zusammen. Bei einem Besuch der gesamten Familie verfolgte der Angeklagte das unbekleidete Kind im Garten und spritze es mit einem Wasserschlauch nass. Anschließend packte er sich den sich wehrenden Jungen, legte ihn über sein Knie und spritzte ihm...
Der objektive Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern gemäß § 176 Absatz 1 StGB ist unter anderem dann verwirklicht, wenn ein Täter eine sexuelle Handlung an einem Kind vornimmt. Gemäß § 184h Nr. 1 StGB sind sexuelle Handlungen nur solche, die im Hinblick auf das geschützte Rechtsgut von einiger Erheblichkeit sind. Abhängig von der jeweils fraglichen Straftat bestehen unterschiedliche Anforderungen an die Erheblichkeit der Rechtsgutsbeeinträchtigung im Rahmen des § 184h Nr.1 StGB. In Anbetracht dessen hatte sich der Bundesgerichthof in seinem Beschluss vom 6. Mai 2020 (2 StR 543/19) damit zu befassen, ob bereits flüchtige Berührungen genügen, um die Erheblichkeitsschwelle...
Für eine Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern gemäß § 176 StGB bedarf es einer sexuellen Handlung. Diese muss entweder an dem Kind vorgenommen werden oder der Täter muss die Handlung an sich selbst von dem Kind vornehmen lassen. Laut der Begriffsbestimmung in § 184h StGB sind sexuelle Handlungen nur solche, welche von einiger Erheblichkeit, im Hinblick auf das jeweils geschützte Rechtsgut sind.
Seit 2008 können auch sogenannte Posingbilder kinderpornographische Schriften im Sinne des § 184b StGB darstellen. Jedoch erfüllt nicht jedes Bild, auf dem ein Kind nackt in sexualbetonter Körperhaltung zu sehen ist, den Tatbestand des § 184b StGB. In einem Beschluss vom 03.12.2014 (4 StR 342/14) hat sich der BGH zu den Voraussetzungen für strafbare Posingbilder geäußert. Zuvor hatte das Landgericht Essen einen Mann wegen Besitzverschaffens von kinderpornographischen Schriften gem. § 184b StGB verurteilt, weil er Bilder von einem siebenjährigen Kind in einem Planschbecken machte und später versendete. Auf den Bildern war auch das Geschlechtsteil des nackten Kindes vollständig zu sehen....
Immer wenn ein neues Ermittlerteam im Tatort erscheint, ist man gespannt, wie die Neuen auftreten. In Frankfurt machten die Kommissare Anna Janneke (Margarita Broich) und Paul Brix (Wolfram Koch) am 17. Mai 2015 einen guten Eindruck. Kein großes Vorgeplänkel, Telefon in die Steckdose und schon werden die Ermittler zu ihrem ersten Fall gerufen. Dieser stellt sich etwas ungewöhnlich dar. Denn an ihrem Tatort finden die Kommissare nicht nur eine Leiche, sondern gleich drei – Herr und Frau Sanders sowie ihr kleiner Sohn. Die Tochter Jule und ihre Freundin Miranda sind verschwunden. Möglicherweise wurden die Mädchen entführt. Je nachdem, was der...