Die üble Nachrede – § 186 StGB
Die üble Nachrede gemäß § 186 StGB ist ein eigenständiger Tatbestand für Angriffe auf die Ehre. Heute wollen wir uns einmal damit beschäftigen, was sich hinter diesem Begriff verbirgt. In § 186 StGB heißt es: „Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit...