Kategorie: Urkundenfälschung
Im studentischen Alltag sorgt das Thema der Konkurrenzen immer wieder für Schweißausbrüche. Denn wer erst einmal alle Delikte eines Sachverhaltes geprüft hat, muss sich danach auch die Frage stellen, wie sich der Täter im Ergebnis eigentlich strafbar gemacht hat. Dabei kann man durchaus ins Schleudern geraten. Geht es in der Klausur dann doch mal schief, drückt der Prüfer vielleicht ein Auge zu. Bei Gericht ist das jedoch nicht ganz so einfach. Schließlich hängt von der Urteilsformel für den Angeklagten alles ab. Aus ihr geht hervor, wegen welcher Delikte sich der Angeklagte unter Berücksichtigung der Konkurrenzen strafbar gemacht hat. Zudem wird...
Als Urkunde bekannt ist im Allgemeinen ein Schriftstück, das jemandem eine besondere Leistung bescheinigt. Oft sind Urkunden reich verziert und mit besonders schöner Handschrift geschrieben. Urkunden werden den Siegern bei Sportwettkämpfen überreicht oder auch Bundesrichtern bei ihrer Ernennung. Das Fälschen einer Urkunde wird gemäß § 267 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wegen Urkundenfälschung kann sich auch strafbar machen, wer eine BahnCard 100 selbst herstellt, um einen nicht unerheblichen Preisnachlass bei Fahrten mit der Deutschen Bahn zu erhalten. Denn obwohl die BahnCard 100 kein Schriftstück aus Papier ist und auch eher selten bei Sportwettkämpfen überreicht wird,...
(Darstellung der Entscheidung des Oberlandesgericht Köln vom 1.10.2013 – 1 RVs 191/13) Im Job kann es durchaus Phasen geben, in denen man sich mit seiner Arbeit irgendwie überfordert fühlt. In solchen Momenten entwickelt jeder seine eigene Bewältigungsstrategie, um der hohen Arbeitsbelastung gerecht zu werden. Eine weniger erfolgreiche Bewältigungsstrategie entwickelte ein Kurierfahrer eines Unternehmens, der mit der Auslieferung von Paketen beauftragt war. Um sich die Arbeit etwas zu erleichtern, deponierte er einige der auszuliefernden Pakete an verschiedenen Stellen oder entsorgte sie. Zur Verschleierung seiner Vorgehensweise unterzeichnete er die auf dem elektronischen Lesegerät vorbereiteten Empfangsbescheinigungen jeweils mit dem Namen des eigentlichen Empfängers...