Inwiefern macht sich ein Drogenkurier strafbar?
Die Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe ist nicht immer ganz unproblematisch, weshalb sie auch in Strafrechtsklausuren und Hausarbeiten nicht selten behandelt wird. Als Gehilfe wird nach § 27 Strafgesetzbuch (StGB) bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat. Die Täterschaft ist dahingegen im § 25 StGB geregelt. Nach Abs. 1 wird als Täter bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht. Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird gemäß Abs. 2 jeder als Täter bestraft. Ob der Angeklagte im vorliegenden Fall nur Hilfe geleistet hat oder als Mittäter zu bestrafen ist, hat...