Das Inbrandsetzen eines Blitzers – Brandstiftung oder Sachbeschädigung?
Wie ist das eigentlich, wenn man einen Blitzer anzündet, um eine Geldstrafe und womöglich auch einer strafrechtliche Verfolgung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu umgehen? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig nach einem langwierigen Instanzenzug. Das Ergebnis: Es liegt lediglich eine Sachbeschädigung vor. Aber erst einmal ganz von vorne: Der Angeklagte wurde bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h mit einer Geschwindigkeit von 107 km/h geblitzt. Da er zu dieser Zeit nicht im Besitz einer deutschen, sondern lediglich einer polnischen Fahrerlaubnis war, und Angst vor einer Überprüfung dieser hatte, entschloss er sich, das von ihm geschossene Bild unverwertbar...