Vorfristiges „Weihnachtsgeschenk“: Bundeskabinett will Fahrverbot als Nebenstrafe für alle Straftaten einführen
Gestern Abend beschloss das Bundeskabinett laut Pressemitteilung des BMJV, dass künftig bei allen Straftaten ein Fahrverbot als Nebenstrafe verhängt werden kann. Heiko Maas lässt sich folgendermaßen zitieren: Die Öffnung des Fahrverbots für alle Straftaten erweitert die Möglichkeiten strafrechtlicher Sanktionen. Dadurch geben wir den Strafgerichten ein zusätzliches Mittel an die Hand, um zielgenau, spürbar und schuldangemessen auf den Täter einzuwirken. Bislang kann ein Fahrverbot gemäß § 44 StGB nur dann verhängt werden, wenn jemand „wegen einer Straftat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, zu einer Freiheitsstrafe oder...