Kategorie: Strafvollstreckung
Nicht nur in Berlin, sondern auch in Hamburg scheint es in den Gefängnissen an Personal zu fehlen. Dass darunter die Haftbedingungen der Inhaftierten nicht leiden dürfen, sollte selbstverständlich sein. Umso mehr verwundert, dass sich das Landgericht Hamburg mit seiner Entscheidung am 20. Februar 2018 – 633 Vollz 26/18 erst dafür einsetzen musste, dass die Gewährung von Vollzugslockerungen von der Justizvollzugsanstalt (JVA) nicht mit der Begründung des mangelnden Personals abgelehnt werden darf.
Wer erinnert sich nicht an das Mobilfunkverhinderungsgesetz aus dem Jahr 2009, mit dem Berlin seinen Justizvollzugsanstalten erlaubt hat, technische Geräte und Systeme zu betreiben, die unerlaubte Mobilfunkkommunikation auf dem Anstaltsgelände verhindern (sog. Mobilfunkblocker). Die Blocker kamen bekanntlich nicht, das Gesetz blieb. In einem kurzen wie lesenswerten Interview mit der Süddeutschen verteidigt der sächsische Justizminister Sebastian Gemkow nun seinen Plan, in den U-Haft-Anstalten Störsender zu installieren. Die Argumente der Befürworter von Störsendern sind bekannt: Da man über das Telio-System legal telefonieren darf, dürften illegale Handys zumeist für illegale Telefonate und nicht für den Schnack mit der Mama genutzt werden. Insbesondere kann man...
Immer wieder wird berichtet, dass Luftfahrzeuge mit Laserpointern angegriffen und die Piloten dadurch geblendet werden. Eine solche Laserpointer-Attacke stellt regelmäßig einen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr gemäß § 315 StGB dar. Das Gesetz sieht für einen solchen Eingriff eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Das Amtsgericht Zossen hat den Angeklagten wegen eines Laserpointer-Angriffs auf einen Polizeihubschrauber zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt und die Vollstreckung der Strafe aus Gründen der Generalprävention nicht zur Bewährung ausgesetzt – Urteil vom 31. Mai 2017 – 10 Cs 486 Js 41755/16 (171/17). Nach den Feststellungen des Amtsgerichts fühlte sich...
Das Kammergericht Berlin musste mit seinem Beschluss vom 12. Juni 2017 – 2 Ws 46/17 Vollz – über die Frage entscheiden, ob ein Gefangener in der Justizvollzugsanstalt Tegel in Berlin seinen Haftraum mit einer Lampe ausstatten darf, die buntes anstatt weißes Licht abstrahlt. Hintergrund dieser absurd klingenden Entscheidung war, dass ein wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilter Gefangener sich eine LED-Lampe zur Ausstattung seines Haftraumes bestellt hatte, mit der er den Raum per Fernbedienung in 256 unterschiedlichen Farben hätte ausleuchten können. Der Justizvollzugsanstalt schien diese Idee nicht zu gefallen – sie weigerte sich, dem Betroffenen die bestellte Lampe auszuhändigen. In...
Wer mal wieder den Lichtblick lesen möchte, die neue lesenswerte Ausgabe ist da: Lichtblick Rechtsanwalt Dietrich aus Berlin