Der Begriff der Verdeckungsabsicht beim Mord gem. § 211 StGB
Nicht selten lässt sich ein Täter im Anschluss an die Begehung einer Straftat und in Ansehung der ihm drohenden Strafverfolgung dazu hinreißen, einen anderen Menschen zum Zwecke der Tatverdeckung umzubringen. Das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht hat daher sowohl für Klausuren als auch für die Praxis eine hohe Relevanz. Was genau unter diesem Merkmal zu verstehen ist, wollen wir heute deshalb einmal wiederholen. Definition: Mit Verdeckungsabsicht handelt, wer als Täter ein Opfer deswegen tötet, um dadurch eine vorangegangene Straftat als solche oder auch Spuren zu verdecken, die bei einer näheren Untersuchung Aufschluss über bedeutsame Tatumstände geben könnten. Zu den einer Verdeckung zugänglichen...