Kategorie: Ladung zur Hauptverhandlung
Vor dem Amtsgericht Neuruppin wurde ein Strafverfahren gegen zwei Angeklagte geführt. Mein Mandant war in Freiheit, der andere Angeklagte saß in Untersuchungshaft. Und wer in Untersuchungshaft schmort, der kommt manchmal auf Ideen. Vor dem Hauptverhandlungstermin nahm ich ergänzende Akteneinsicht und fand in den Akten ein Schreiben des inhaftierten Angeklagten an das Amtsgericht, das ich – in Inhalt und Orthographie unverändert – wiedergeben möchte: Sehr gerrte Damen u Herren, Ich möchte sie fragen wen ich ein Erliches Geständnis bei ihnen vorlege, kann ich dann mit einer Strafmelderung rechnin? Da ich es nicht Einsehen tute das ich alein zur Rechenschaft gezogen werde....
Kürzlich stieß ich in der April-Ausgabe des Strafverteidigers (immerhin die April-Ausgabe aus diesem Jahr..) auf einen kurzen Aufsatz von Jörg Kinzig und Thaya Vester, in dem sie über allererste Forschungsergebnisse ihrer DFG-geförderten Studie zum Freispruch berichten. Der Artikel ist (leider nur mit entsprechendem Zugang) hier einzusehen. Kinzig und sein Team interessiert, wie und warum es zu Freisprüchen kommt, nachdem bereits Untersuchungshaft vollstreckt worden ist. Denn obgleich „U-Haft Rechtskraft schafft“, enden einige Hauptverfahren trotz vollstreckter U-Haft mit einem Freispruch – im Jahr 2012 zum Beispiel in 364 Fällen (bzw. bei 364 Angeklagten). Herzstück der Studie soll eine Analyse von ca. 700...
Es scheint, als wäre der Deal im Verhandlungssaal des Strafgerichts noch nicht richtig angekommen. Zwar gibt es die sogenannten Verständigungen zwischen dem Gericht und dem Angeklagten schon lange, sie werden aber noch lange nicht so ausgeführt, wie es eigentlich sein sollte. Denn immer wieder hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) in seinen Revisionen mit dem Ablauf von Verfahrensabsprachen und ihrer Richtigkeit zu befassen. Nicht selten geht es dabei um die Belehrungs- und Mitteilungspflichten des Gerichts im Zusammenhang mit Verfahrensabsprachen. Nun findet sich in der Entscheidungsdatenbank des BGH wieder ein Beschluss, in dem der BGH ein Urteil der Vorinstanz aufheben musste, weil...
Vor dem Amtsgericht werden ja hin und wieder Fälle verhandelt, die einem die Tränen in die Augen treiben. Manchmal weiß man allerdings nicht so recht, ob man über den angeklagten Sachverhalt aus Freude oder aus Trauer weinen soll. In der vergangenen Woche konnte man eine solche Situation auch vor dem Amtsgericht Tiergarten miterleben. Der Anklagevorwurf: Versuchte Sachbeschädigung. Der Angeklagte soll bei einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung den Wein aus seinem Glas in Richtung des Podiums geschüttet haben, um seinen Unmut über die Redner und deren Meinungen auszudrücken. Getroffen wurde niemand. Auch konnte der Wein vom Boden vollständig entfernt werden. Ein Schaden entstand...
In den letzten Wochen gab es immer wieder Berichte über Beate Zschäpe und ihren Gesundheitszustand. Die im NSU-Prozess Angeklagte Zschäpe wirkt zunehmend angeschlagen, was auch ein Gutachten des Münchner Psychiaters Norbert Nedopil bestätigte. Grund dafür soll unter anderem die Verteidigungsstrategie sein, für die sich Beate Zschäpe mit ihren Anwälten entschieden hat. Die Angeklagte macht seit Beginn des Prozesses von ihrem Schweigerecht Gebrauch. Vorteil dieser Strategie ist, dass Beate Zschäpe sich nicht zur Sache äußern muss. Sie kann sich nicht in etwaige Widersprüche verrennen und überlässt es dem Gericht, das Geschehen aufzudecken. Dies ist ihr gutes Recht. Doch auch ein Nachteil...
Wenn Zeugen sogar scheinbare Nebensächlichkeiten genau beschreiben können, ist das ein Indiz für Wahrheit. Rechtsspsychologe Günther Köhnken über die Wahrheitsermittlung vor Gericht Im Umkehrschluss gilt dann wohl: Eine ausgezeichnete Vorbereitung des Zeugen/Angeklagten für die Hauptverhandlung erhöht die Erfolgschancen für den Betroffenen. Gewinnt aber auch die Wahrheitsfindung? Nun ja. Der Link zum ganzen Interview: Voilà.
Eine Rezension von Tobias Kreher und Konstantin Stern Das Strafverfahren ist in der juristischen Berufspraxis wohl eines der bedeutendsten und vielseitigsten Betätigungsfelder. Gleichzeitig bereitet es schon den Jurastudenten und Rechtsreferendaren regelmäßig Kopfschmerzen und stellt auch manchen Praktiker hin und wieder vor Rätsel. Das Wesen des Strafverfahrens verständlich zu machen, ist das Anliegen von Klaus Haller und Klaus Conzen. Ihr Buch „Das Strafverfahren“ ist mittlerweile in der 7. Auflage im C.F. Müller Verlag erschienen. Auf knapp 600 Seiten stellen die Autoren den Ablauf eines gesamten Strafverfahrens dar. Durch die überwiegend chronologische Darstellung werden die einzelnen Verfahrensschritte sehr deutlich. Die Darstellung beginnt...