Kategorie: Verfahrensstadium
Vor allem hier in Berlin kennt jeder diese Situation: Man sitzt oder steht in der stickigen und überfüllten Bahn, es ist Montagmorgen und Anfang des Monats. Die Türen gehen zu und eine Stimme ruft „Guten Morgen die Herrschaften, einmal die Fahrscheine zur Kontrolle bitte“. Die BVG hat also wieder Kontrolleure in den Großstadtdschungel geschickt, die überprüfen sollen, ob auch alle Fahrgäste ihre neue Monatskarte gekauft haben. Und ehe man sich versieht wird auch schon jemand aus dem Verkehr gezogen, der das Monatsticket nicht in den Tiefen seiner Tasche finden konnte. Ist das nun ein typischer Fall des Schwarzfahrens, der unter...
(Eine Darstellung der Entscheidung des BGH vom 24.2.2014 – 1 StR 40/14) Manchmal sollte man sich nicht zu vorschnell für oder gegen etwas entscheiden. Vor allem wenn es um die Frage geht, ob man gegen ein ergangenes Urteil Rechtsmittel einlegt oder nicht. Grundsätzlich kommen dabei entweder die Berufung oder die Revision in Betracht, um das Urteil anzufechten. Erklärt man sich erst einmal dazu bereit, auf Rechtsmittel zu verzichten, so ist diese Entscheidung nahezu nicht mehr zu beseitigen. Hätte der Angeklagte, um dessen Fall es in einem Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 24.2.2014 – 1 StR 40/14 ging, dies vorher gewusst,...
Der 3. Strafsenat (Staatschutzsenat) des Bundesgerichtshofs entscheidet erstmals in einem Verfahren wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB). Die Revision des Angeklagten richtet sich gegen eine Verurteilung durch das Landgericht Frankfurt zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB) in Tateinheit mit fahrlässiger Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion Der Angeklagte soll Hass- und Rachegefühle gegen die westliche Welt gehegt und sich entschlossen haben, eine Sprengvorrichtung herzustellen. Dieses Vorhaben soll er in die Tat umgesetzt haben. Ein konkreter Einsatzzeitpunkt und –ort seien zwar noch nicht bestimmt gewesen, sein Vorsatz jedoch dahin gegangen, die Vorrichtung...
Zum Begriff des Handeltreibens im Rahmen der §§ 29 ff. BtMG ein Gastbeitrag von Karolina Ewert, Rechtsreferendarin in Berlin I. Der BGH stellte mit Beschluss vom 28.11.2013 – 5 StR 576/13 fest, dass das Entsorgen von Pflanzenabfällen beim Cannabisanbau kein Teilakt des Handeltreibens ist, da es sich nicht um eine umsatzbezogene Tätigkeit handelt. II. Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der 74-jährige Angeklagte hatte in vier Kellerräumen eine professionelle Cannabisplantage angelegt. Dabei stellte er einen besonders grünen Daumen unter Beweis, da er Cannabis mit einem Wirkstoffgehalt von 266 g THC abgeerntet hatte und die noch verbliebenen Pflanzen in verschiedenen Wachstumsstadien...
Es soll vorkommen, dass Richter Fehler machen. Und weil Richter auch nur Menschen und daher mit einer zutiefst menschlichen Einsichtsfähigkeit in ihre Fehler ausgestattet sind, enthält die Strafprozessordnung Mechanismen, fehlerhafte Entscheidungen zu korrigieren: Die Rechtsbehelfe. In der Strafprozessordnung und dem OWiG finden wir insgesamt 8 Rechtsbehelfe, davon 3 Rechtmittel und 5 sonstige Rechtsbehelfe. Diese Beitragsreihe soll einen Überblick über diese 8 Möglichkeiten der Korrektur fehlerhaft getroffener Entscheidungen geben. Die drei Rechtsmittel sind: Die Beschwerde nach §§ 304 ff StPO dazu zählen die einfache Beschwerde, § 304 StPO, die sofortige Beschwerde, § 311 StPO und die weitere Beschwerde nach § 310...
Wer von den Kollegen heute Abend noch nichts vorhat, kann zur Fortbildung kommen: „Der Antrag auf Nichtverlesung der Anklageschrift – ein völlig unterschätztes Instrument effektiver Strafverteidigung” Zeit: Mittwoch, 19. Februar 2014, 18:30 Uhr bis 20:30 Uhr Ort: INHAUS GmbH, Klosterstraße 64, 10179 Berlin, parallel zur Littenstraße, gegenüber vom Innensenat
Wie schnell einem Räuber die Tatbeute zum Verhängnis werden kann, wird deutlich im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17.10.2013 – 3 StR 263/13. ein Gastbeitrag von Karolina Ewert, Rechtsreferendarin in Berlin I. Dem Fall lag im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde: Der Angeklagte und ein Mitangeklagter suchten den Nebenkläger in seiner Wohnung auf, um mittels Gewalt Schulden einzutreiben und bei der Gelegenheit auch andere Wertgegenstände mitzunehmen. Der Angeklagte schlug den Nebenkläger und würgte ihn, wobei er ihn erheblich verletzte. Während der Mitangeklagte den Nebenkläger bewachte, steckte der Angeklagte Bargeld und diverse Gegenstände ein. Darunter befand sich auch ein Messerblock mit fünf Messern,...