Kategorie: Verfahrensstadium
Ein wenig spät, aber hoffentlich noch nicht zu spät: Der Arbeitskreis Strafvollzug der Vereinigung Berliner Strafverteidiger veranstaltet am 28. / 29. Mai 2010 die „1. Berliner Gefangenentage“. Nach dem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zur Sicherungsverwahrung stellt sich Frage nach dem Umgang mit der Sicherungsverwahrung in Deutschland neu. Aber auch die Qualität der Behandlungsmaßnahmen für Inhaftierte und deren Bedeutung für die Rückfallprognose stehen auf dem Prüfstand. Zu dem Thema „In dubio pro securitate – Sicherheitsbedürfnis contra Resozialisierung?“ diskutieren u.a. VRiKG Weißbrodt, Prof. Johannes Feest (Bremen) und Prof. Henning Saß (Aachen) in drei Arbeitsgruppen und einer Podiumsdiskussion mit interessierten...
In dem Verfahren des Bundesgerichtshofes – 4 StR 599/09 – warf der BGH zunächst die Frage auf, ob sich das Akteneinsichtsrecht gem. § 147 StPO auch auf Ermittlungsakten im Zusammenhang stehender anderer Verfahren erstreckt, die durch das Gericht nicht beigezogen worden sind. Er deutete an, dass dies unter Umständen nicht der Fall sei. Ausgangspunkt wäre der Wortlauf von Abs. 1: (1) Der Verteidiger ist befugt, die Akten, die dem Gericht vorliegen … Da die Akten aus den anderen Verfahren dem Gericht nicht vorliegen, kann sich der Verteidiger nicht auf § 147 StPO stützen. Der BGH brauchte die Frage aber nicht...
Laut Bericht der Berliner-Zeitung hat sich der Heranwachsende Mathias L., welcher die Internetplattform Studie VZ erpressen wollte, in der Untersuchungshaft in der Jugendstrafanstalt Plötzensee in Berlin erhängt. Laut Bericht der Berliner Zeitung soll der Haftbefehl wegen „Schwere der Straftat“ und vermutlich wegen Fluchtgefahr erlassen worden sein. Ein Blick ins Gesetz hätte gereicht, zu erkennen, dass die Schwere der Straftat kein Haftgrund im Sinne von § 112 StPO ist. Hier wird lediglich die Flucht, Fluchtgefahr und die Verdunklungsgefahr aufgeführt. Die Schwere der Schuld ist nur bei der Frage relevant, ob Fluchgefahr zu bejahen ist. Die Rechtsprechung drückt es verkürzt so aus:...
Es bedarf nur eines Anfangs, dann erledigt sich das Übrige. Sallust, Der Catilinatische Krieg Es wird dem Titel gemäß um das Strafrecht gehen, sowohl gerichtet an Praktiker mit Bezug auf Rechtsprechung und Strafverteidigung als auch an Erstsemester und fortgeschrittene Jurastudenten mit Interesse an diesem Teilgebiet der Rechtswissenschaft. Wir hoffen, vor allem einen guten Service zu bieten. Neben der Auswertung ausgewählter Rechtsprechung und der Analyse von Klausur- und Hausarbeitsproblemen und Hinweisen zur Verteidigung im Straf- und Vollzugsverfahren soll es Linktipps und Hilfen zur Verbesserung und Vergrößerung des strafrechtlichen Fachwortschatzes in Englisch und Russisch geben. Wir würden uns freuen, wenn es nützt....