Wenn der Angeklagte seine Revision ohne Rücksprache mit seinem Verteidiger zurücknimmt
Es gibt immer wieder Fälle, in denen man sich wünscht, der Mandant hätte lieber nichts gemacht oder gesagt. Dass muss sich auch der Verteidiger gedacht haben, der seinen Mandanten in einem Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung vertreten hat. Ohne Absprache mit seinem Verteidiger hatte der Mandant die Revision gegen seine Verurteilung zurückgenommen – rechtswirksam, wie der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 2. Juli 2019 (2 StR 570/18) entschieden hat. Der Angeklagte war vom Landgericht Aachen wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Gegen das Urteil legte der Verteidiger des Angeklagten Revision ein und begründete diese...