Die qualifizierte Belehrung des zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen
Der Bundesgerichtshof (BGH) vertritt im Strafrecht auffallend oft eine andere Meinung als der Rest der Welt. Häufig stehen hinter diesen anderen Ansichten Praktikabilitätserwägungen, die von Stimmen der Literatur scharf kritisiert werden. Und nicht selten gibt es eine Fülle von guten Argumenten, die gegen die von der Rechtsprechung vertretene Ansicht sprechen. Trotzdem ändert der BGH seine Rechtsprechung in den seltensten Fällen. Von diesen werden wir vielleicht bald wieder so einen haben. Denn der zweite Senat des BGH hat Mitte des Jahres einen Anfragebeschluss an den großen Senat gestellt, in dem er sein Anliegen einer Rechtsprechungsänderung geäußert hat. Gegenstand dieser Anfrage ist...