Würgen der Ehefrau – Wie weit wollte er gehen?
Die Prüfung eines bedingten Tötungsvorsatzes kann sich oftmals als Problem in einer Strafrechtsklausur erweisen. Berücksichtigt werden muss zum einen das Wissenselement, was gegeben ist, wenn der Täter den Eintritt des Todes als mögliche Folge seines Handelns erkennt, und zum anderen das Willenselement. Dieses liegt vor, wenn der Täter den Tod billigend in Kauf nimmt. Für die Feststellung der genannten Elemente ist eine Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände essenziell. In seinem Beschluss vom 23. März 2022 musste der Bundesgerichtshof (6 StR 343/21) überprüfen, ob der Angeklagte einen Tötungsvorsatz hatte oder die Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung rechtsfehlerfrei erfolgte. Im hiesigen Sachverhalt...