Dateikarten Strafprozessrecht 51-55

Ich mache mir gerade die Mühe, ein (passwortgeschütztes) Vorlesungsskript zum Strafprozessrecht in Dateikarten umzuwandeln, die sich z. B. mit Flashcards lernen lassen. Ich finde, auch strafrechtsblogger-Leser sollen etwas davon haben. Bis zum Ende des Wintersemesters werden es wohl etwa 400 Karten sein. Also: Dranbleiben!

51-55

51 Erläutere das Legalitätsprinzip!

StA und alle Polizeibeamten sind
– bei zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten – sog. {einfacher) Anfangsverdacht
– zur Aufnahme der Ermittlungen
– wg. aller strafbaren und verfolgbaren Taten
verpflichtet

52 Wann gilt das Legalitätsprinzip ohne Einschränkungen?

nur bei der Einleitung des Ermittlungsverfahrens

53 Wann wird das Legalitätsprinzip regelmäßig eingeschränkt?

beim Abschluss der Ermittlung – Opportunitätsprinzip

54 Nenne drei Beispiele für die Einschränkung des Legalitätsprinzips beim Abschluss der Ermittlungsverfahrens (Opportunitätsprinzip)!

– Absehen von Strafverfolgung, §§ 153-154 f StPO
– Absehen von der Strafverfolgung bei Drogenabhängigen in Therapie, § 37 BtMG
– Privatklagedelikte, §§ 374, 374 StPO

55 Wem stehen Möglichkeiten zur Beendigung des Ermittlungsverfahrens aus Opportunitätserwägungen zu?

nur StA; nicht: Polizei

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