Dateikarten Strafprozessrecht 51-55
Ich mache mir gerade die Mühe, ein (passwortgeschütztes) Vorlesungsskript zum Strafprozessrecht in Dateikarten umzuwandeln, die sich z. B. mit Flashcards lernen lassen. Ich finde, auch strafrechtsblogger-Leser sollen etwas davon haben. Bis zum Ende des Wintersemesters werden es wohl etwa 400 Karten sein. Also: Dranbleiben!
51-55
51 Erläutere das Legalitätsprinzip!
StA und alle Polizeibeamten sind
– bei zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten – sog. {einfacher) Anfangsverdacht
– zur Aufnahme der Ermittlungen
– wg. aller strafbaren und verfolgbaren Taten
verpflichtet
52 Wann gilt das Legalitätsprinzip ohne Einschränkungen?
nur bei der Einleitung des Ermittlungsverfahrens
53 Wann wird das Legalitätsprinzip regelmäßig eingeschränkt?
beim Abschluss der Ermittlung – Opportunitätsprinzip
54 Nenne drei Beispiele für die Einschränkung des Legalitätsprinzips beim Abschluss der Ermittlungsverfahrens (Opportunitätsprinzip)!
– Absehen von Strafverfolgung, §§ 153-154 f StPO
– Absehen von der Strafverfolgung bei Drogenabhängigen in Therapie, § 37 BtMG
– Privatklagedelikte, §§ 374, 374 StPO
55 Wem stehen Möglichkeiten zur Beendigung des Ermittlungsverfahrens aus Opportunitätserwägungen zu?
nur StA; nicht: Polizei